Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich habe folgendes Problem. Ich bin in der 6. Woche schwanger (juchu) und meine Firma meldet zum 1.1.04 das Insolvenzverfahren ein. Die Kündigungen sollen dann ausgesprochen werden. Ich wäre dann fristgemäss zum 31.03.04 arbeitslos. Welche Rechte habe ich denn als Schwangere? Eigentlich bin ich doch dann unkündbar? Ändert sich durch die SS irgend etwas? Und sollte ich schon jetzt die Schwangerschaft bekannt geben, damit ich keine Ansprüche verliere? Herzliche Grüße und ein frohes Fest Wünscht Silke
Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger oder im Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn er trotz Insolvenz nicht kündigt, läuft der EU erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr beschäftigt). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet alles, Sie haben keinen Anspruch auf EU. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB
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