Kiddos
Sehr geehrte Frau Bader, Ich benötige Ihren Rat: Ich bin seit 01.07 in Teilzeit in Elternzeit tätig. Ich arbeite 20 h, was mir aber aus vielerlei Gründen und geänderten Umständen nun doch zuviel ist. Ich würde meine Stundenzahl gerne reduzieren bzw. am liebsten, wieder für ca 6 Monate ganz zu Hause sein, d.h. ohne wieder zu arbeiten. Ich habe noch bis 2024 Elternzeit beantragt und diese vom AG auch genehmigt bekommen. Meine Fragen sind: 1) Kann ich meine Stundenzahl reduzieren und muß der AG dieser Reduktion zustimmen? 2) Kann ich auch wieder ganz auf die TZ Tätigkeit verzichten und ganz zu Hause bleiben? Was muss ich dazu tun? Bedarf dies der Zustimmung meines Arbeitgebers? Für eine kurze Rückmeldung, danke ich Ihnen herzlichst im Voraus.
Hallo, Sie können den TZ-Vertrag mit den vertraglichen/gesetzlichen Fristen kündigen und wieder zu Hause bleiben. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin unbefristet bei meinem Arbeitgeber angestellt. Ich befand mich in Elternzeit (Arbeitszeit 30 Stunden), die nun vom Mutterschutz für mein zweites Kind abgelöst wurde. In meinem Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit für Kind Nummer 2 habe ich angegeben, nach Ablauf eines Jahres 20-25 Stunden arbeiten zu wo ...
Guten Tag, ich bin in einem Großbetrieb angestellt und zur Zeit in Voll-Elternzeit. Muss der Arbeitgeber sowohl einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit mit 15 Stunden pro Woche als auch eine spätere Erhöhung in der Elternzeit auf 25 Stunden akzeptieren? Oder kann er auch ablehnen? Vielen Dank!
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
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