Kiddos
Sehr geehrte Frau Bader, Ich benötige Ihren Rat: Ich bin seit 01.07 in Teilzeit in Elternzeit tätig. Ich arbeite 20 h, was mir aber aus vielerlei Gründen und geänderten Umständen nun doch zuviel ist. Ich würde meine Stundenzahl gerne reduzieren bzw. am liebsten, wieder für ca 6 Monate ganz zu Hause sein, d.h. ohne wieder zu arbeiten. Ich habe noch bis 2024 Elternzeit beantragt und diese vom AG auch genehmigt bekommen. Meine Fragen sind: 1) Kann ich meine Stundenzahl reduzieren und muß der AG dieser Reduktion zustimmen? 2) Kann ich auch wieder ganz auf die TZ Tätigkeit verzichten und ganz zu Hause bleiben? Was muss ich dazu tun? Bedarf dies der Zustimmung meines Arbeitgebers? Für eine kurze Rückmeldung, danke ich Ihnen herzlichst im Voraus.
Hallo, Sie können den TZ-Vertrag mit den vertraglichen/gesetzlichen Fristen kündigen und wieder zu Hause bleiben. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin unbefristet bei meinem Arbeitgeber angestellt. Ich befand mich in Elternzeit (Arbeitszeit 30 Stunden), die nun vom Mutterschutz für mein zweites Kind abgelöst wurde. In meinem Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit für Kind Nummer 2 habe ich angegeben, nach Ablauf eines Jahres 20-25 Stunden arbeiten zu wo ...
Guten Tag, ich bin in einem Großbetrieb angestellt und zur Zeit in Voll-Elternzeit. Muss der Arbeitgeber sowohl einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit mit 15 Stunden pro Woche als auch eine spätere Erhöhung in der Elternzeit auf 25 Stunden akzeptieren? Oder kann er auch ablehnen? Vielen Dank!
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
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