strongbow
Hallo Frau Bader Unser Nachwuchs wurde am 2. Tag des Monats geboren. Ich möchte nun gern ab 2. Mai für 3 Monate Elternzeit nehmen, also bis 1. August. Für mein Verständnis ist der Mai dann kein "voller Kalendermonat" auch wenn der 1. Mai ein Feiertag ist und ich den gesamten Monat nicht arbeiten gehe. Demnach wäre der Juni und Juli jeweils ein voller Monat. Liege ich richtig, oder kann mir in diesem Fall der AG meinen Urlaub ebenfalls für den Mai kürzen, da der 1.5. ein Feiertag ist? Vielen Dank für ihren Rat! Beste Grüße
Hallo, da bin ich Ihrer Meinung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mein Sohn ist am 31. geboren und als ich nach der EZ wieder anfing war der 31. ein Samstag. Ich bekam kein Gehalt für den Tag (weil kein Arbeitstag), musste Sozialabgaben aber zahlen und bekam aber für den Monat vollen Urlaub. Ist denke ich ein ähnlicher Fall. LG Lilly
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mir zur Zeit in der 36. Schwangerschaftswoche (genau: 35 + 2). Der errechnete Entbindungstermin ist der 23. 4. 2016. Seit vier Wochen gibt es bei mir nun Frühgeburtsbestrebungen (vorzeitige Wegen, Muttermund leicht geöffnet, Gebärmutterhals verkürzt). Aus Gründen der besseren Planbarkeit für meinen Die ...
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 1.7. geboren, mein Mann nimmt zunächst einen Monat Elternzeit, den anderen Monat nächstes Jahr. Nun hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass er den Urlaubsanspruch jeweils kürzt, da hier Lebensmonat und Kalendermonat aufeinandertreffen. Kann man hiergegen irgendetwas machen? Das ist doch ungerecht für die am 1. ...
Eine eher "belanglose" jedoch für mich interessante Frage. In der hiesigen "Satzung der Gemeinde XYZ über die Erhebung von Eintrittsgebühren für die Benutzung der Freibäder A und B" steht etwas für mich sehr "befremdliches". Es gibt Familenkarten, als Tages- sowie als Jahreskarte. Soweit so gut und schön. Als Definition der Familie ist folgendes ...
Meinen Frage war plötzlich weg, sollte sie jetzt doppelt sein, bitte ignorieren Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir eine rechtliche Definiton des § 4 abs 2 s. 1 MuSchG bzw. des darin enthaltenen Begriffes "regelmäßige" im Zusammenhang mit Last von mehr als 5 Kg geben? Wenn ich als Warenverräumerin eine Palette mit Ware in einer bestimm ...
Liebe Frau Bader, bei einer Frage weiter unten ist die Diskussion entstanden, ob man bei einem Vollzeitvertrag den kompletten Lebensmonat in Elternzeit sein muss, um Elterngeld beziehen zu können. § 1 Abs. 6 BEEG besagt "Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt". L ...
Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist Mitte Dezember 2017 geboren und meine Frau ist noch in Elternzeit (hat im ersten Jahr Elterngeld bekommen). Ich wollte jetzt einige Wochen EZ nehmen. Da hätte ich aber 2 Fragen: 1) wenn man Kalendermonate EZ nimmt, kann man dafür EG bekommen? (von der EG-Stelle wurde uns gesagt, dass ed unbedigt Lebensmonate des K ...
Meine Tochter ist am 03.05.2018 geboren. Ich war dann ab dem 03.05.18 bis 03.06.18 in Elternzeit. Darf der Arbeitgeber mir Urlaubstage kürzen?
Guten morgen, Wir bekommen voraussichtlich Ende Mai Nachwuchs. Kann man als Mann auch z.b. ab dem 10.06. unabhängig vom Geburtstermin bis Ende des 2ten Lebensmonats Elternzeit einreichen? Bzw sind Formulierungen wie "ab dem 10.06.21; jedoch spätestens zu Beginn des zweiten Lebensmonats (voraussichtlich...) bis zum Ende des zweiten Lebensmonats(vor ...
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