Filakia
Meinen Frage war plötzlich weg, sollte sie jetzt doppelt sein, bitte ignorieren Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir eine rechtliche Definiton des § 4 abs 2 s. 1 MuSchG bzw. des darin enthaltenen Begriffes "regelmäßige" im Zusammenhang mit Last von mehr als 5 Kg geben? Wenn ich als Warenverräumerin eine Palette mit Ware in einer bestimmten Zeit entpacken und einräumen muss und auf dieser Palette die über 5 Kg Ware im Verhältnis 1/3 zur Ware unter 5 Kg wäre, wäre dies noch regelmäßig? Danke für Ihre Einschätzung, lG
Hallo, das wird im Ergebnis das Gewerbeaufsichtsamt entscheiden, wenden Sie sich dorthin. Nach Ihrer Schilderung wäre dies für mich regelmäßig. Liebe Grüße NB
cube
Hi. Regelmäßig ist das Gegenteil von Ausnahme. Sobald du diese Tätigkeit immer wiederkehrend ausüben musst, ist dse regelmäßig. Ob die Waren über 5 kg dabei nur 1/3 der gesamtem Palette ausmachen ist irrelevant. Im Übrigen ist Akkordarbeit - und dazu zählt auch das Einräumen innerhalb einer Zeitvorgabe - für schwangere meines Wissens nach auch nicht erlaubt. LG
Mitglied inaktiv
Regelmäßiges Lasten bewegen ist das was eine Verkäuferin z.B. bei einem Discounter an der Kasse macht. Dabei handelt es sich fast nur um Lasten bis 5 kg. Bestimmte Zeitvorgaben sind für Schwangere nicht zulässig, du kannst dir also so viel Zeit lassen wie du brauchst, um die Palette auszupacken. Um die Eignung des Arbeitsplatzes bzw. der Tätigkeit in der Schwangerschaft prüfen zu lassen, wende dich bitte an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.
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