Crazysmile333
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 1.7. geboren, mein Mann nimmt zunächst einen Monat Elternzeit, den anderen Monat nächstes Jahr. Nun hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass er den Urlaubsanspruch jeweils kürzt, da hier Lebensmonat und Kalendermonat aufeinandertreffen. Kann man hiergegen irgendetwas machen? Das ist doch ungerecht für die am 1. eines Monats geborenen Kinder bzw. Elternteile.. Für die Ungleichbehandlung gibt es doch keinen sachlichen Grund oder? Gruß crazysmile333
Hallo, ich gebe Ihnen Recht, dass das ungerecht ist, es steht aber so im Gesetz. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein. So steht es im Gesetz. Urlaub darf für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit gekürzt werden. Wahrlich doof, aber rechtlich ist es so.
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