Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ein Arbeitnehmer geht in Elternzeit für 4 Wochen und geht stundenweise weiter bei seinem Arbeitgeber arbeiten. Wie hoch ist die Grenze des Dazuverdienstes? Wird jeder Dazuverdienst komplett vom Elterngeld abgezogen? Auch bis ca. 100,00€?
Hallo, im ersten Jahr wird alles angerechnet, im zweiten nicht. Einen rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kommt drauf an ob im ersten oder zweiten Jahr Elterngeld. Im ersten Jahr wird jeder Euro verrechnet, es bleiben etwa 33% über.
Mitglied inaktiv
Es ist noch im ersten Jahr. Was bedeuten 33%. Ich bin da echt planlos, leite eine kleine Firma und jetzt haben wir diesen Fall..
Sternenschnuppe
Nehmen wir an das alte Netto betrug 1000€ Elterngeld ist dann ja 67%, also 670€ Verdient man nun aber 500€ selbst, dann müssen nur noch 500€ ersetzt werden die nicht mehr verdient werden. Sind also die 500€ durch Arbeit und 335€ Elterngeld. 67% von 500€ Ergebnis sind dann 835€ gesamt. Also 165€ mehr als ohne Arbeit. Bedeutet : einem bleibt am Zuverdienst im Endeffekt 33%.
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