Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

das liebe Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: das liebe Elterngeld

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Meine Ausbildung ging bis Ende August. Zu diesem Zeitpunkt wurde ich schwanger (Prüfungsbaby *smile*). Dann habe ich einen einjährigen befristeten Vertrag bekommen. ET ist der 20.Mai 07. Wie funktioniert die Berechnung des Elterngeldes? 1. Das Azubi-Gehalt zöge es ja deutlich runter oder gibt es da eine Ausnahmeregelung? 2. Was passiert, wenn ich dann arbeitslos bin? Bekomme ich dann 12 Monate die 67% des Durchschnittsgehaltes oder nur bis zum Ende des befristeten Vertrages? VG, Anne


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du bekommst vom durchschnitt der letzten 12 monate vor der geburt des kindes 67%. das elterngeld wird ab geburt 12 monate gezahlt. dabei ist es egal, wann dein vertrag ausläuft. lg two_kids


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Hm, schade, wenn dem so ist, dann zieht das Azubi-Gehalt echt runter...


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