Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf mein AG mein Einkommen vom Mini-Job von meinem Gehalt abziehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf mein AG mein Einkommen vom Mini-Job von meinem Gehalt abziehen?

sunshinejj

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Hallo Frau Bader, ich bin noch bis 15.08.2014 in Elternzeit. Sei April 2014 gehe ich einem Mini-Job in einem andereen Unternehmen nach. Diesem hat mein Arbeitgeber mündlich zugestimmt. Ab 16.08.2014 würde ich bei meinem alten AG wieder arbeiten gehen. Ich habe beantragt meine 40 h - Stelle auf 30 h zu reduzieren. Diesen hat er schriftlich abgelehnt. Nun war ich zu einem Gespräch bei meinem AG, wie es mit mir ab 16.08. weiter geht. Mein AG wird mich kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Hier zu meine erste Frage: 1. Kann mein Chef mir die Kündigung auch während meiner Elternzeit überreichen, auch wenn sie auf den 16.08.2014 datiert ist? 2. Zu welchen Termin würde ich gekündigt werden? 16.11.2014 oder 30.11.2014? Er will mir weiß machen, die Kündigung wäre zum 16.11.2014 wirksam. Für die Zeit vom 16.08.2014 bis Kündigungstermin stellt mein AG mich frei (er hat keine Arbeit für mich). Dies habe ich bisher nur mündlich mitgeteilt bekommen. Durch diverse Nachfragen habe ich schon den Hinweis erhalten, dass solange ich das nicht schriftlich habe, ich am 16.08.2014 bei meinem AG in der Tür stehen werde. In dieser Zeit zahlt mein AG mir mein Gehalt weiter, möchte jedoch mein Einkommen vom Mini-Job damit verrechnen. 3. Ist dies rechtens? Falls nein, gibt es Paragraphen auf die ich mich berufen kann? Ich bin echt ratlos und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Bei meinem Mini-Job habe ich eine gesetzliche Kündigungfrist. Deswegen muss ich bis Mitte Juli wissen, ob ich diesen Job kündigen muss. Ich hoffe, ich habe an alle Informationen, die sie brauchen, gedacht. Falls Ihnen Informationen fehlen, kontaktieren Sie mich gern. Ich danke Ihnen für Ihre schnelle Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Judith


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, aber das schadet Ihnen ja auch nicht 2. Je nach Vertrag 3. Er darf Sie freistellen Sie sollten sich vor Ort von einem RA beraten lassen - ich kann aucf die Ferne nicht beurteilen, ob das KSchG gilt u eingehalten ist. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Wenn er keine Arbeit für Dich hat, kann er Dich freistellen. Natürlich muss er Dich bezahlten, und zwar voll. Dein Gehalt aus dem Minijob kann er nicht verrechnen. Wie stellt er sich das vor? Du musst natürlich zur Arbeit erscheinen, sonst könnte er das gegen Dich auslegen. Welche Kündigungsfristen gibt es denn im Vertrag? zum Monatsende? 3 Monate? Viel Glück Luvi


sunshinejj

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Hallo, mein AG möchte von mir meinen monatliche Gehaltsabrechnung bzw.. hat er auch schon geäußert, dass er mir mein volles Nettogehalt im Monat zahlt und ich dann mein Einkommen aus dem Mini-Job pro Monat an ihn zurück zahlen soll. Ganz genaue Vorstellungen hatte er dazu beim Gespräch auch noch nicht. Wie kommst du darauf, dass er die Einkommen nicht miteinander verrechnen kann? Kennst du einen Paragraphen bzw. Gerichtsurteil? Ich habe keine Rechtschutzversicherung. Deswegen muss ich mich überlas Internet erkundigen, aber bisher war sich noch Keiner in seiner Aussage wirklich sicher. Die einen sagen er darf es verrechnen, die anderen meinen das Gegenteil. Deswegen weiß ich nicht was ich tun soll. Angenommen er schreibt in meine Kündigung, das er mich freistellt, muss ich dann trotzdem Arbeiten gehen? In meinem Arbeitsvertrag steht nur, das die gesetzlichen Fristen gelten. Und die besagen drei Monate Kündigungsfrist zum 15. oder Ende eines Monats. Da drei Kündigung frühestens auf den 16.08 ausstellen kann, würde also zum Ende eines Monats greifen. Unsere Personalmitarbeiterin wollte mir erzählen, dass das mit meiner Entbindung zu tun hätte ;-) Ich hoffe du kannst mir meine Fragen noch beantworten. Ich wäre dir sehr dankbar. Liebe Grüße Judith


IngoAC

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Hallo, also du solltest an 16.8. zur arbeit gehen! Lasse dich nur mit einer Kündigung mit einer Freistellung, oder unter Zeugen oder schriftlich belegbar nach Hause schicken. Du mußt deinem Chef keine Gehaltszettel zeigen, da das Vertragsverhältnis außer, daß er zustimmen muß, gar nichts mit ihm zu tun hat. Dein Chef darf ja auch keinen Kontoauszug von dir verlangen. Ich würde ihn in dem Glauben lassen aber ihm niemals eine Abrechnung zeigen. er kann dich erst am 16.Kündigen,da du am 15. noch Elternzeit hast. also gilt die Kündigung zum Ende des Monats. Wenn er sie dir vorher überreicht (Muß aber Schriftlich sein) gehe damit sofort zum Arbeitsamt und melde dich arbeitssuchend, dann brauchst du am 16. auch nicht mehr hin mit der Freistellung hast du dann alles in der Hand. Lasse dir aber noch ein Arbeitszeugnis ausstellen, welches du von einem Anwalt für Arbeitsrecht kontrollieren lässt (kostet nicht die Welt) LG Ingo


luvi

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Hallo, Ich bin Laie, rechtlich verbindliche Aussagen kann ich Dir leider nicht geben. Es gibt allerdings ein Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kostenlose Beratungen macht. Google mal nach Hotline Arbeitsrecht. Vielleicht können die Dir ja helfen. Eine Arbeitskollegin hat mir auch erzählt, dass es auch kostenlose persönliche Beratungen gibt. Sie hatte dort sogar mal einen Brief an den Ex-Arbeitgeber schreiben lassen. Mein Gefühl sagt, dass er den Lohn nicht mit dem Geld aus dem Minijob verrechnen kann. Wieso sollte er? Welche gesetzliche Grundlage sollte es dafür geben? Kann er Dir dafür einen Paragraphen nennen? Es ist ja erlaubt, dass man einen Hauptjob und einen Minijob gleichzeitig ausübt. Sonst würde ja jeder Arbeitnehmer aus dem Hauptjob kommen und das Geld des Minijobs verlangen. Evtl. brauchst Du aber die Erlaubnis Deines Arbeitgebers, dass Du neben dem Hauptjob einen Minijob ausüben darfst. Lass dir das am besten schrifltich geben. (Das wird er vermutlich auch machen. Er hat ja auch ein Interesse daran, dass Du den Minijob ausübst. Er will ja das Geld.) Dein Arbeitgeber macht es aber schlau. Auf dem Gehaltszettel würde es so aussehen, dass er Dich Vollzeit bezahlt, und Du sollst ihm wahrscheinlich das Geld bar geben, dass es offiziell gar keine Geldübergaben gibt. Vielleicht kannst Du ja zusagen, dass Du es ihm gibst, aber dann nicht machen? Bitte um eine schrifltiche Freistellung von der Arbeit, dass Du was in der Hand hast, oder er soll Dich vor mehreren Zeugen nach Hause schicken. Zeugen, die später bestätigen werden, dass er Dich heimgeschickt hat, wenns vor Gericht gehen sollte. Ob das jemand machen würde, der später weiter bei ihm arbeitet, ist fraglich. Wenn er die Freistellung bereits in die Kündigung schreibt, musst Du meiner Meinung nach nicht arbeiten gehen. Dann hast Du es ja schriftlich. Du kannst erst zum Monatsende gekündigt werden, d.h. 3.5 Monate nachdem Du aus der Elternzeit zurück bist. Überreichen kann er Dir die Kündigung früher. Es hat nichts mit dem Entbindungstag Deines Kindes zu tun. Geh dann sofort zum Arbeitsamt, damit Du Dich auch rechtzeitig arbeitslos/arbeitssuchend meldest, sonst gibt es ne Sperre. Viel Erfolg. Und meld Dich später mal und berichte, wie es ausgegangen ist. Liebe Grüße Luvi


Mitglied inaktiv

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Gehalt darf er 100% nicht einziehen. er dürfte dir höchstens den Minijob verbieten. Mehr nicht. Das hat auch schon was in Richtung Sozialbetrug/Geldwäsche. Vorallen wenn unter der hand. Den wie will er zB Steuern, Sozialabgaben ect berechnen? Die müßte er ja, rechtlich gesehen - dann auch "ersetzen". Auch wenn Du für den Job keien zahlen mußt, also für den Mini - dein anderen AG muß es sehr wohl. Und für den "Vollzeitjob" müßtest ja du zahlen und dein AG. Ich würde auch so tun als ob, die Kündigung abwarten und sollte er dann ankommen, soll er dir die entsprechende gesetzliche Grundlage dazu schriftlich geben. mal schauen was dann kommt.


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