Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich trotz BV an Weiterbildung teilnehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf ich trotz BV an Weiterbildung teilnehmen?

Ninni1990!

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Guten Tag, Ich bin derzeit in einem kompletten Berufsverbot,ausgesprochen vom AG. Jedoch habe ich September 2016 eine WEITERBILDUNG angefangen,die bis April 2018 geht. Der Arbeitgeber bezahlt diese und hat diese auch veranlasst. Nun sagt dieser,ich darf auf eigene Verantwortung zur 50km WB-ORT fahren. Aber wieso auf eigene Verantwortung,das sehe ich nicht ein und habe auch Angst falls doch etwas passiert. Wie verhält es sich in so einem Fall?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halllo, mit der Zusatzinfo sehe ich nicht ein, warum die Weiterbildung nicht gemacht werden soll. Es droht da ja keine Gefahr für das Kind. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ohne die Tätigkeit (damit die konkreten Gründe für das generelle BV) und die Art der Weiterbildung zu kennen, finde ich es schwierig eine gute Antwort zu geben.


Ninni1990!

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Nachtrag: Ich bin altenpflegerin und habe eine Weiterbildung als PDL (pflegediemstleitung) angefangen.


Mitglied inaktiv

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Solange du an der Weiterbildung teilnimmst, muss das Beschäftigungsverbot aufgehoben werden. In der Zeit der Weiterbildung zahlt dein Arbeitgeber das Gehalt, das kann für die Zeit nicht von der Umlagekasse erstattet werden. Mit anderen Worten: das Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf die Pflege am Patienten. Für die Weiterbildung muss man dennoch auch das Mutterschutzgesetz beachten: Arbeitszeit max 8,5 Std. täglich. Wenn die Anfahrt zur Arbeitszeit zählt, bitte diese mit einrechnen. Bitte den Ausbildungsleiter von der Schwangerschaft informieren.


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