Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich nach der Scheidung mit meiner Tochter umziehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf ich nach der Scheidung mit meiner Tochter umziehen?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell mitten in der Scheidung. Wir sind uns auch über das wesentliche einig. Unsere Tochter (2 Jahre) wohnt bei mir, der Kindsvater sieht sie ca. 4 Tage im Monat ganztags, und ab und an noch Nachmittags ein paar Stunden. Aufgrund meiner beruflichen Situation muss ich über einen Arbeitsplatz-Wechsel nachdenken. ICh hätte die Chance auf Anstellung ca. 70km vom aktuellen Wohnort. Darf ich mit unserer Tochter problemlos umziehen? Oder muss er zustimmen? Meine Tochter hätte kein Problem mit einem Wohnortwechsel. Ein echter Freundeskreis über die Schule besteht nicht - also nichts außerhalb der Schule. Auch an eine neue Schule würde Sie sich schnell gewöhnen Es geht also wirklich nur darum, ob wir gemeinsam umziehen dürfen. Ein dauerhafter Aufenthalt bei meinem Noch-Mann ist sowohl räumlich, finanziell und auch aufgrund seiner Arbeitssituation nicht möglich. Vielen DANK für Ihre Anwort und viele Grüße, Nancy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. 70 km Umzug werden seiner Zustimmung bedürfen. Oder Sie beantragen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein er muss trotzdem zustimmen..


Port

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Deine Tochter ist 2 Jahre alt und geht zur Schule?


cube

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Unabhängig davon, ob deine 2-jährige bereits zur Schule geht ;-) muss der Vater zustimmen oder (bei Uneinigkeit zwischen den Eltern) ein Gericht über den Umzug des Kindes entscheiden.


Mitglied inaktiv

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oh, sie ist natürlich 12 jahre ;-)


Mitglied inaktiv

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er muss zustimmen. bei dem hohen alter des kindes, der geringen Entfernung und wenn ihr Ideen habt, wie man den umgang weiter problemlos gestalten kann, denke ich nicht, dass es zu großen widerständen kommt. die umgangsgestaltungsfrage würde ich aber unbedingt klären und ihm auch im wahrsten sinne des wortes entgegenkommen.


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