Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich im zweiten Jahr der Elternzeit arbeiten gehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf ich im zweiten Jahr der Elternzeit arbeiten gehen?

Westi85

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Liebe Frau Bader, Ich befinde mich bis ende April(Et was der26.04.2014) noch im ersten Jahr der Elternzeit.Ich habe drei jahre beantragt und auch bei der Beantragung schon mit rein geschrieben das ich gerne im zweiten Jahr auf Teilzeit(20-30) arbeiten möchte. Als ich jedoch mein Bezirksleiter letzte Woche deswegen angerufen habe,meinte dieser zu mir das würde nicht gehen,ich könnte neben meinem Vollzeitvertrag nicht noch einen Teilteitvertrag abschließen.Ich müsste dann meine Elternzeit kündigen und dann könnte ich wieder arbeiten gehen. Bis zu dem Telefonat hatte ich immer gedacht das der Vollzeitvertrag die Zeit wo man in Elternzeit ist ruht. Ich hab dann bei der Elterngeltselle angerufen und dieser nette Herr hat mir dann gesagt das es denen egal sein wieviel ich im zweiten Jahr arbeiten gehen würde und das die Elternzeit sowie so verfällt wenn ich arbeiten gehe.Ich hatte das vorher so verstanden das die nur verfällt wenn man wieder Vollzeit arbeiten geht und wenn man das vor hat oder muss es sich ja auch nicht lohnt drei jahre zu beantragen. Hat denn jetzt einer der beiden recht.Kann ich wirklich nicht teilzeit ab dem zweiten Jahr Elternzeit arbeiten gehen?Und verfällt dann die restlichen Elternzeit wenn ich Teilzeit arbeiten gehe? Vielleicht können sie mir auch ein Tipp geben an wen ich mich noch wenden kann der mir da weiter helfen kann. Mit freundlichen grüßen Sabrina.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entweder hat Ihr Bezirksleiter keine Ahnung o er will Sie linken. Natürlich können Sie in der EZ TZ arbeiten trotz normelane VZ-Vertrag. Stellen Sie einens chriftl. Antrag u hoffen Sie, dass er von jmd. kompetenterem bearbeitet wird. Liebe Grüße NB


sternenfee75

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Natürlich darf man arbeiten, allerdings nur max 30 Std, keine Vollzeit. Und nach den 3 Jahren lebt der normale Vertrag wieder auf. Bloß nicht kündigen, dann verlierst du den Anspruch auf die Vollzeitstelle. Ich habe auch in beiden EZ Teilzeit gearbeitet, dafür dann für die Zeit einen Änderungsvertrag gehabt. Man darf auch im ersten Jahr schon arbeiten, nur würde das auf das EG angerechnet werden.


Mitglied inaktiv

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Ist ja krass das beide Null Ahnung haben. Du darfst INNERHALB der Elternzeit arbeiten, und zwar bis zu 30 Std die Woche. Da muß auch kein extra neuer Arbeitsvetrag für geschlossen werden oder sonstwas. Wir einfach ein entsprechender Zusatz mit aufgenommen - wenn man mag. Ich arbeite selbst seit Sohnemann 1 Jahr ist wieder auf Teilzeit, mein Vollzeitvertrag ruht jetzt noch bis Ende Juli, dann muß ich schauen ob ich wieder Vollzeit machen oder auf Teilzeit runterkündige. Urlaubstage, Verdienst, Sonderzahlungen ect müssen dabei sich eh am Vollzeitvertrag orientieren, sprich hast du vorher 10 € die Stunde bekommen, bekommst du das auch in der Eltern-Teilzeit. Nur dann halt eben für weniger Stunden. Urlaubstage ist davon abhängig an wievielen tagen du arbeitest. Hattest du vorher 30 Tage, bei 5 Tage-Woche, und jetzt nur noch 4 Tage-Woche, dann gibt es entsprechend 24 Tage Urlaub. Belibt es bei 5 Tage-Woche, bleibt es auch bei 30 Tage Urlaub. Ausser man schließt eben für auf die Elternzeit begrenzte Dinge extra ab. Da muß man halt schauen womit man besser fährt. Für die Elterngeldkasse ist das Einkommen unrelevant sobald du kein Elterngeld mehr bekommst bzw das erste Jahr rum ist (bei gesplitteter Auszahlung). Nur solange wie du im ersten Jahr Elterngeld bis, wäre ein Einkommen relevant - was wohl deutlich zeigt das man selbst dann innerhalb der Elternzeit arbeiten darf! Sonst hätte der Gesetzgeber das wohl nicht extra so vorgesehen. Der "Berater" sollte also mal schleunigst Nachhilfe nehmen.


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