Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ich im 2. Eltern Jahr,ohne EG, ein 450€ job ohne Abzüge machen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf ich im 2. Eltern Jahr,ohne EG, ein 450€ job ohne Abzüge machen?

Sabrina15

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Hallo, ich bin aktuell im 1. erziehungsjahr. Habe insgesamt 2 Jahre und 4 Monate Elternzeit. Bekomme die ersten 12 Monate Elterngeld, danach nicht mehr. Möchte jetzt ab den 13.Monat (2.Jahr) einen 450€ Job annehmen. Meinen Frage(n): - Kann man mir bei den 450€ was abziehen? - bzw noch rückwirkend auf das 1. Jahr Elterngeld anrechnen? - Und hab ich steuerliche Nachteile weil ich Steuerklasse 5 habe dann? Mein Sohn ist vom 14.05.2015. Gruss Sabrina15


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein 2. Nein 3. Bei einem Minijob haben Sie keine Steuerklasse Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Kannst Du . Abzüge gibt es nicht, Eltengeld ist ja durch. Steuerklasse ist bei 450€ doch unrelevant. Alles gut :-)


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