Sabrina15
Hallo, ich bin aktuell im 1. erziehungsjahr. Habe insgesamt 2 Jahre und 4 Monate Elternzeit. Bekomme die ersten 12 Monate Elterngeld, danach nicht mehr. Möchte jetzt ab den 13.Monat (2.Jahr) einen 450€ Job annehmen. Meinen Frage(n): - Kann man mir bei den 450€ was abziehen? - bzw noch rückwirkend auf das 1. Jahr Elterngeld anrechnen? - Und hab ich steuerliche Nachteile weil ich Steuerklasse 5 habe dann? Mein Sohn ist vom 14.05.2015. Gruss Sabrina15
Hallo, 1. Nein 2. Nein 3. Bei einem Minijob haben Sie keine Steuerklasse Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kannst Du . Abzüge gibt es nicht, Eltengeld ist ja durch. Steuerklasse ist bei 450€ doch unrelevant. Alles gut :-)
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