Darf ich einen Lohnausgleich verlangen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich einen Lohnausgleich verlangen?

Guten Tag! Mein Sohn wird Ende Oktober 1 Jahr alt. Mitte Dezember gehe ich nach meinem Resturlaub wieder arbeiten. Da mein Sohn allergiegefährdet ist,stille ich ihn noch, ausschließlich nachts. Meine Stationsleitung ist damit einverstanden, dass ich vorerst keine Nachtdienste mache. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer Intensivstation im 3 Schicht-system. Normalerweise bekommen wir monatlich 105 Euro plus jeweilige Stundenzuschläge wenn wir alle 3 Schichten arbeiten, fehlt eine Schicht komplett im monat gibt es nur Stundenzuschläge und keine 105 Euro. Darf ich trotz Ablauf der 12 Monate nach der Geburt noch einen lohnausgleich verlangen da ich noch stille? Meine Stationsleitung konnte mir das nicht sagen, wenige kehren bei uns so früh an den Arbeitsplatz zurück. Er meinte nur an sich dürfte ich finanziell nicht benachteiligt werden oder durch das Geld genötigt werden etwas zu tun, was dem Wohle des kindes oder mir schadet. Vielen Dank für Ihre Hilfe

von Schwesternherz am 27.10.2018, 22:30



Antwort auf: Darf ich einen Lohnausgleich verlangen?

Hallo, Sie bekommen den vollen Lohn, da es sich hierbei um ein Teil-BV handelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2018



Antwort auf: Darf ich einen Lohnausgleich verlangen?

Ich würde das anders formulieren. Nicht, dass die Stationsleitung einverstanden ist, dass du keine Nachtdienste machst. Sondern, sie darf dich aufgrund des MuSchG nicht zwischen 20 und 6 Uhr (und nicht sonntags) beschäftigen. Trotzdem steht dir der Durchschnittslohn von früher zu, also das, was du im 3-Schicht-System verdienen würdest. Die Differenz zwischen dem, was du tatsächlich jetzt erarbeitest und dem dir zustehenden Lohn wird als Mutterschutzlohn gezahlt. Steuerfreie Zuschläge werden jedoch pauschal versteuert.

Mitglied inaktiv - 28.10.2018, 08:27



Antwort auf: Darf ich einen Lohnausgleich verlangen?

Ist es nicht aber so, dass nach der Gesetzänderung der besondere Schutz nur bis zum 1. Geburtstag gilt bei Stillenden? Somit ist es Kulanz vom AG, wenn man keinen Nachtdienst machen muss und dann kann man aber auch kein Geld erwarten.

von sternenfee75 am 28.10.2018, 17:14



Antwort auf: Darf ich einen Lohnausgleich verlangen?

Die Begrenzung auf die ersten 12 Lebensmonate gilt nur für die Stillpausen. Nicht für das, worum es hier geht.

Mitglied inaktiv - 28.10.2018, 19:17



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