Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf ein Arzt ohne Einverständnis der Eltern Impfen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf ein Arzt ohne Einverständnis der Eltern Impfen?

Curly-Cat

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, darf ein Arzt eine Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern Impfen? Konkret geht es um die HPV-Impfung, die der Gynäkologe während eines Termins wg. einer anderen Sache empfohlen und auch gleich verabreicht hat. Leider haben wir dahingehend ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht, die Hausärztin bespricht z. B. nicht den Blutbefund meiner Tochter mit mir wenn sie nicht selbst dabei ist und beruft sich auf die ärztliche Schweigepflicht. Eine Fachärztin dagegen besteht bei jedem Termin auf meine Anwesenheit. Deshalb interessiert mich hier die rechtliche Seite und ich würde mich freuen, wenn Sie eine Antwort oder eine Quelle für mich hätten. Vielen Dank vorab und viele Grüße!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

https://www.aerzteblatt.de/archiv/123624/Aufklaerungspflicht-und-Einwilligungsfaehigkeit-Regeln-fuer-diffizile-Konstellationen Gerade die HPV-Impfung ist ja dafür bekannt, dass so viele junge Mädchen z.B. in Dänemark danach schwer erkrankten. Es gibt darüber sogar eine Doku, und nach Jahren haben die betroffenen Eltern es geschafft, dass diese Schäden als Impfschäden der HPV Impfung offiziell anerkannt wurden. Ob eine Jugendliche die Tragweite der Entscheidung ermessen kann, kann ich nicht sagen. Wie alt ist das Mädchen genau?


cube

Beitrag melden

Bzgl. Der Fachärztin u Hausärztin: beide besprechen nichts mit dir, ohne das deine Tochter dabei ist. Das die eine Ärztin für das Gespräch mit ihrer Patientin deine Abwesenheit möchte, die andere nicht, kann an der Thematik und damit verbundenen Entscheidungen liegen. Denn auch davon und der Einschätzung zur Reife deiner Tochter hängt ab, ob ein Arzt bei einem Teenie die Eltern entscheiden lassen will/sollte oder der Teenie alleine entscheiden darf. Wenn deine Tochter alleine beim Gynäkologen war, kann dieser im Teenie-Alter durchaus auch davon ausgehen, das seine Patientin über eine Impfung (wir reden ja nicht von einer OP, Irgendeiner von der Kasse nicht anerkannten Therapie oä) selbst entscheiden darf. Ich gehe dabei davon aus, deine Tochter ist mindestens 14 Jahre alt.


Curly-Cat

Beitrag melden

Sie war kurz nach ihrem 16 Geburtstag das erste Mal beim Gynäkologen... und kam zurück und war geimpft...


cube

Beitrag melden

Ich verstehe schon euer Anliegen, denke aber, bei einer 16-jährigen kann der Arzt davon ausgehen, dass sie über eine Impfung selbst entscheiden kann. Ich denke, im Zweifelsfall würde es eher darauf hinaus laufen, warum ihr eurer Tochter nicht gesagt habt, sie solle keine Behandlung etc. ohne euer Einverständnis vornehmen lassen bzw. warum keiner von euch dabei war, wenn es ihr erster Termin überhaupt bei einem Gynäkologen war und ihr eurer Tochter Entscheidungen über zB eine Impfung nicht zutraut.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Auch wenn der Arzt möglicherweise davon ausgehen KÖNNTE, daß eine 16jährige sowas entscheiden kann - ich bin mir recht sicher, daß er es nicht DARF. KindKlein ist 17 und geht in 95% der Fälle selbstständig zum Arzt. Aber wenn irgendwas "extra" zu machen ist, dann werde ich von der jeweiligen Praxis angerufen bzw. es wird ein neuer Termin gemacht mit dem Hinweis, daß meine Anwesenheit erforderlich ist (erst neulich passiert beim Zahnarzt, der ohne mein explizites Einverständnis das Kind nicht röntgt).


Himbeere2008

Beitrag melden

Ich habe das hier dazu gefunden: Wird Ihr Kind geimpft, nehmen Sie als Sorgeberechtigte seine Rechte wahr. Jugendliche können selbst in eine Impfung einwilligen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen; das ist in der Regel ab 16 Jahren der Fall. Die Einwilligungsfähigkeit erfordert zunächst, dass der Patient ein Stadium der geistigen und sittlichen Reife erreicht hat, in dem er die Konsequenz der ihm abverlangten Entscheidung erkennen und dementsprechend handeln kann. Davon ist beim volljährigen Patienten auszugehen; bei Minderjährigen muss die Einwilligungsfähigkeit aber gesondert festgestellt werden. Dabei lässt sich nicht auf feste Altersgrenzen zurückgreifen; jedoch kann man davon ausgehen, dass Kinder unter 14 Jahren im Regelfall einwilligungsunfähig sind. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren richtet sich die Beurteilung nach den Umständen des Einzelfalls, es kommt dann auf die tatsächliche Reife und Einwilligungsfähigkeit des einzelnen Kindes oder Jugendlichen an, die in der Regel ab dem 16. Lebensjahr gegeben sein wird.


cube

Beitrag melden

Genau das sind auch die Aussagen, die ich auch so oder ähnlich dazu gefunden habe. Daher bleibe ich bei meiner Meinung, die AP hätte ihrer Tochter oder dem Arzt sagen müssen, daß nichts geimpft etc wird, ohne Rücksprache mit ihr als Erziehungsberechtigte.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das war weder eine Tetanus noch eine MMR Impfung. Das war eine stark umstrittene und sehr teuere Impfung (knapp 500 Euro, Kassenleistung), für die würde ich bei meiner Tochter erwarten, dass das mit den Eltern abgesprochen wird. Einer 16jährige fehlt es in der Regel an Lebenserfahrung und Kenntnissen, die Risiken und den Nutzen einer solch speziellen Impfung abschätzen zu können. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


bellis123

Beitrag melden

Dass eine 16jährige lieber allein zum Gynäkologen geht als mit einem Elternteil ist wohl verständlich. Mir wäre das damals auch viel zu peinlich gewesen meine Mutter dabei zu haben ;-) Aus meiner Sicht geht man beim 1. Besuch einer 16jährigen beim Gynäkologen davon aus, dass nur die normale Vorsorgeuntersuchung gemacht wird, sowie dass zusätzlich Beratungsgespräche stattfinden z.B. zum Thema Verhütung. Auch dass über die Möglichkeit einer HPV-Impfung informiert wird, halte ich soweit für normal. Allerdings hätte ich eher damit gerechnet, dass ein Infoblättchen mitgegeben wird und sie es sich (in Absprache mit den Eltern) bis zum nächsten Termin überlegen kann. Die Impfung gleich beim 1. Termin zu verabreichen finde ich schon sehr grenzwertig. Das würde ich mindestens als "Überrumplung" empfinden, zumal JEDES Mädchen beim 1. Termin sowieso schon aufgeregt ist und viele Infos zu verdauen hat. Also ich würde eine Beschwerde beim Arzt gerechtfertigt finden, rückgängig machen geht ja schlecht...


Curly-Cat

Beitrag melden

@Cube 'Daher bleibe ich bei meiner Meinung, die AP hätte ihrer Tochter oder dem Arzt sagen müssen, daß nichts geimpft etc wird, ohne Rücksprache mit ihr als Erziehungsberechtigte.' Hätte ich gewusst, dass sie zum Gynäkologen geht, hätte ich das sicher gemacht. Wäre es ein Arzt, der mich auch kennt, wäre das so nicht passiert. 16-jährige kommen manchmal auf seltsame Ideen. Leider lässt es sich ja nun nicht mehr rückgängig machen. Trotzdem interessiert mich hier die Rechtslage, bevor ich mit dem Arzt in Kontakt trete.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mit Sicherheit hatte die junge Dame den Impfausweis dabei, vermutlich wollte sie die Impfung! Ihre Entscheidung, ab 18 kostet der Spaß ja nun auch Geld.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

http://m.spiegel.de/gesundheit/sex/duerfen-aerzte-die-pille-an-minderjaehrige-verschreiben-a-852994.html In dem Link ist auch eine rechtliche Stellungnahme. Ob die Tochter reif genug war oder nicht für eine solche Entscheidung, wird ggf. nur ein Gutachter bei Gericht feststellen können. Dein Anliegen kann hier keiner mit ja oder nein beantworten. Klagt halt aber wundert Euch nicht, wenn das Kind nicht mitzieht. Der Arzt wird es wohl kaum gegen den Willen getan haben ;-) Pille gibt's übrigens auch überwiegend ohne Wissen der Eltern - je nach Arzt ab ca. 14 Jahren (liegt auch hier am Einzelfall / der Reife)


Curly-Cat

Beitrag melden

@Hubbeldubbel 'Mit Sicherheit hatte die junge Dame den Impfausweis dabei, vermutlich wollte sie die Impfung!' Nein, hatte sie nicht. Das kann man auch nachtragen, wurde ihr gesagt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also sagt sie: Ich wurde gegen meinen Willen geimpft?" Unsere Kinder werden oft im Leben eigene Entscheidungen treffen und die Konsequenzen tragen müssen und Eltern müssen lernen Entscheidungen ihrer Kinder zu akzeptieren. Wäre ich Deine Tochter wäre meine Lehre aus der Geschichte folgende: nie wieder Ehrlichkeit gegenüber Mama. So viel zur privaten Meinung, rechtlich gibt's nicht mehr viel zu sagen finde ich...


cube

Beitrag melden

Ich hatte tatsächlich schon einen ähnlichen Gedanken wie Hubbel. Ich will dir nicht zu Nahe treten curly, aber da du nicht mal wusstest, das sie zum Gynäkologen geht, sehe ich das eigentliche Problem - unabhängig von rechtlichen Fragen - eher darin, dass deine Tochter offenbar eine eigene Entscheidung getroffen hat, mit der du nicht einverstanden bist. Da kann aber eigentlich der Arzt nichts für. Vielleicht möchte sie mit 16 gerade Entscheidungen über ihren Körper selbst treffen? Versteht mich nicht falsch - auch mit 16 kann man nicht alles alleine alleine entscheiden bzw. sollten die Eltern nicht bei allem sagen „ist mir egal, mach was du willst“, aber wenn mein Kind zum 1.! mal zum Gynäkologen geht (was zumindest für mich damals schon etwas anderes war, als ein normaler Arztbesuch) und das geheim hält, würde ich mich als Eltern fragen, warum das so ist.


Himbeere2008

Beitrag melden

Der Arzt hat auf eine Art aber auch nicht richtig gehandelt. Er hat ohne den Impfausweis einzusehen, geimpft. Woher weiß die Tochter sicher, das sie noch keine HPV-Impfung bekommen hat? Könnte ja möglich sein, das die Mutter sie schon mit 10 Jahren hat impfen lassen und es nur nicht mitgeteilt hat !!? Zudem ist diese Impfung sehr umstritten. Ich würde eher am Vertrauen arbeiten..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

@Himbeere2008 Ja, daher ging ich davon aus, dass sie den Impfausweis dabei hatte. Nicht einmal der Kinderarzt, der das Kind seit 10 Jahren kennt impft ohne Vorlage des Ausweises :-/ Darf natürlich auch nicht sein aber ein "großes Vergehen" um rechtlich etwas zu erreichen sehe ich nicht. Lg


cube

Beitrag melden

Naja, nicht richtig gehandelt ist eben im Zweifelsfall eine Einzelfallentscheidung. Ab 16 Jahre darf der/die Jugendliche eben auch selbst entscheiden. Der Arzt muß beurteilen, ob er seinen jugendlichen Patienten für reif genug dem Alter entsprechend hält. Nicht wissen hingegen kann der Arzt, ob der Teenie ohne Wissen der Eltern kommt und demzufolge diese sich über irgendetwas beschweren könnten. Tatsächlich darf sie ja auch ohne Wissen der Eltern einen Gynäkologen aufsuchen. Ich sehe also ehrlich gesagt kein Versäumnis des Arztes. Hält er aus fachlicher Sicht die HPV-Impfung für wichtig und die Patientin für reif genug, diese Entscheidung zu treffen, ist ihm doch kein Vorwurf zu machen. Ich verstehe durchaus, das Eltern sich übergangen fühlen - aber das ist dann eben eher ein "internes" Problem, warum Teenie mit seinen Eltern nicht offen über sein Vorhaben (in dem Fall der Arzt-Besuch) sprechen mag. Ich versteh auch, das es Menschen gibt, die Impfungen kritisch gegenüber stehen und demzufolge erst recht empört sind über den Arzt - aber auch das kann der Arzt nicht wissen und er ist seinem Patienten verpflichtet - nicht den Eltern. Wie gesagt: das "Kind" ist bereits 16... Auch dies wäre es eine "interne" Sache, warum Teenie nicht mit seinen Eltern über dieses Thema reden mag.


Felica

Beitrag melden

Ich rate mal ins blaue: Die Tochter hat ihren ersten Freund und hat sich die Pille verschreiben lassen. Da die Impfung nur Sinn macht bevor man das erste Mal Sex hatte, hat der Arzt Eile von Nöten gesehen. Kann man sich drüber streiten.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

http://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/artikel/juristische-fallen-beim-impfen-aufklaerung-und-einwilligung/


Curly-Cat

Beitrag melden

Danke Sternschnuppe für den Link. Und an alle anderen, die hier ohne weitere Hintergründe in die Frage hinein interpretieren: Ich habe genau in diesem Forum gefragt, weil ich eine Auskunft zur Rechtslage wollte. Wenn ich eine Einschätzung zur Situation gewollt hätte, hätte ich in einem der Elternforen gefragt. Aber um Euch zu beruhigen, sie war weder heimlich beim Gynäkologen, noch hat sie vorgehabt, sich gegen meinen Willen die Pille verschreiben zu lassen. Es war eher eine spontane Aktion, die bei Teenagern ja hin und wieder vorkommen. Normalerweise trifft sie überlegte Entscheidungen, oder sichert sich ab, wenn sie sich die Entscheidung nicht zutraut. Hier wurde sie nach eigener Aussage vom Arzt überrumpelt, aber bis sie mich erreicht hatte, war es leider schon passiert. Deshalb meine Frage, die einige von euch wohl auch noch falsch verstanden haben. Ich wollte nämlich nicht wissen, ob der Arzt gegen den Willen der Eltern impfen darf, sondern ob er ohne Einverständnis der Eltern impfen darf.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja, darf er. Er darf gegen den Willen und auch ohne Einverständnis oder Wissen der Eltern impfen. Wurde doch nun schon 100 x geschrieben... und lesen konntest Du es auch in diversen Links.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, sehe ich das richtig? Wenn Pflegekinder, deren Eltern das Sorgerecht komplett entzogen werden, einige Zeit (Jahre) in einer Pflegefamilie leben, dann ist doch eine Adoption evtl. möglich, auch, wenn die leiblichen Eltern nicht zustimmen, oder? Das hat natürlich auch damit zu tun, ob und wie die Herkunftseltern den Kon ...

Hallo Frau Bader, meine Kinder und ich haben 10Tage Sommerurlaub geplant, der Zeitraum wurde dem Kindsvater im März mitgeteilt.Im aktuellen Umgangsvergleich ist Urlaub nicht geregelt, Umgangsverfahren läuft.Die Übergaben sind begleitet,alle vom Urlaub betroffenen Umgänge werden (sogar mit mehr Umfang als eigentlich) ersetzt,den Terminen hat der ...

Hallo Frau Bader, Momentan bin ich in Elternzeit, mit dem Arbeitgeber habe ich 24 Monate Elternzeit (bis zum 20.06.2025) und Teilzeit in Elternzeit (verkürzte Arbeitszeit) ab dem 01.11.2024 vereinbart. Jetzt möchte ich meinen Start innerhalb der Elternzeit auf den 01.02.2025 verschieben. Wie soll ich am besten vorgehen? Gibt es eine Form des An ...

Sehr geehrte Frau Bader, für die nächsten Sommerferien wurde mir eine Mutter-Kind-Kur genehmigt. Alle Kinder sind Therapiekinder. Mein Ex-Mann und ich teilen uns die Ferien hinsichtlich der Kinderbetreuung.  Da eine Kur ja der Gesunderhaltung dient und somit nicht mit einem Urlaub vergleichbar ist, möchte ich nach der Kur auch gern ein pa ...

Hallo Ich bin 2022 das erste Mal Mama geworden . Ich bin sofort ins Berufsverbot gekommen da ich an der Fleisch Theke arbeite. Ich bin bis September 2024 in Elternteil habe einen unbefristet Arbeitsvertrag jedoch ändern sich ab September meine Stunden also eine vertragsänderungs haben wir gemacht. Aber immer noch unbefristet. Jetzt haben ...

Hallo Frau Bader,  ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit.  Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld.  Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen.  Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...

Hallo, unsere Kita hat vor Kurzem eingeführt, dass jedes Kind alles essen darf, was in der Kita angeboten wird, auch wenn die Eltern gewisse Lebensmittel ausschließen. Ernähren wir unser Kind also vegetarisch, schreibt die nun neu eingeführte Essensregelung vor, dass unser Kind alles essen darf, also auch Wurst und Fleisch und außer bei Allergien ...

Guten Tag Frau Bader,   Mein Partner bekam das Haus in dem wir mit unseren beiden Kindern leben vor 5 Jahren im Rahmen einer Schenkung von seinen Eltern überschrieben. Nun ziehen beide Elternteile in ein Pflegeheim um und wir befürchten, das unser Haus zur Deckung der Heimkosten irgendwann "angegriffen" werden könnte.  Ist das Grundsätzli ...

Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei  Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten.  ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.