Darf die Kindesmutter mir den Umgang, ohne Gründe verwehren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf die Kindesmutter mir den Umgang, ohne Gründe verwehren?

Hallo, meine Ex und ich sind seit ca. 10 Mon. getrennt. Zwei Wochen nach unserer Trennung, teilte sie mir mit, dass sie schwanger ist. Ich selbst habe der Mutter in der Schwangerschaft immer wieder Hilfe angeboten und auch Geld für Anschaffungen gezahlt (kann ich alles nachweisen). Sie hat mir immer wieder versprochen, dass ich mein Kind jederzeit sehen darf. Der Junge ist jetzt 4 wochen alt, bereits 2 1/2 Wochen nach der Geburt, wurden mündl. vereinbarte Termine mehrfach- kurzfristig abgesagt und es gab deswegen Streit. Wenn wir zusammen waren, sind die Treffen jedoch immer gut, ohne Streitigkeiten abgelaufen. Außerdem möchte die Kindesmutter nicht, dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Jetzt habe ich einen Anwalt beauftragt, der die Rechte meines Kindes und meine Rechte zum gemeinsamen Sorgrecht und einer festen Umgangsregelung vertreten soll. Ich muss dazu sagen, dass ich immer Ehrlich zu meiner Ex. bin und sie über jeden Schritt vorher informiert habe. Jedenfall war die Kindesmutter, nach dem Erhalt des Briefes von meiner Anwältin, sehr erbohst und hat mir mit sofortiger Wirkung den Umgang zum Kind versagt. Ich habe auch schon in der Schwangerschaft und nach der Geburt, hilfe beim Jugendamt gesucht um eine Außergerichtliche Lösung und eine Schlichtung zwischen mir und der Kindesmutter zu erreichen. Vaterschaft wurde anerkannt und Unterhaltszahlungen habe ich bereits freiwillig getätigt. Als ich gestern beim JA war hatte ich ein Gespräch mit der Sachgebietsleiterin, die mir nur gesagt hat, dass eine Umgangsrecht nicht erzwungen werden kann, ich mich zurückziehen soll und der Kindesmutter Emutionale Briefe schreiben soll. Das JA kann in der Sache nix machen, und wenn die Mutter nicht mitarbeitet, geht es eh nix, so würde ich dort abgespeist. Meine Frage, 1. Ich würde mein Kind gerne 2 mal wöchendlich für zwei Stunden sehen. Mo und Do vor der Frühschicht oder nach der Spätschicht? 2. Das Umgangsrecht, ist ein RECHT was dem Kind und mir zusteht, was passiert wenn die Mutter mir dieses verwehrt? Sie hat keinerlei Gründe, da ich weder kriminell, noch Alc. oder Drogenabhängig oder sonst schädlich für das kind bin.

von poldy am 24.07.2013, 14:06



Antwort auf: Darf die Kindesmutter mir den Umgang, ohne Gründe verwehren?

Halo, wenn Sie einen RA haben, darf ich nichts sagen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2013



Antwort auf: Darf die Kindesmutter mir den Umgang, ohne Gründe verwehren?

Ich würde die JA Mitarbeiterin bitten Dir diese Aussage schriftlich zu geben. Und dann würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Das ist absoluter Blödsinn den die Dame Dir da erzählt hat. Geh den Weg mit dem Anwalt weiter, Du hast ein Umgangsrecht und auch zum Glück neuerdings das Recht auf das gemeinsame Sorgerecht.

von Sternenschnuppe am 24.07.2013, 15:17



Antwort auf: Darf die Kindesmutter mir den Umgang, ohne Gründe verwehren?

Die Aussage des Sachbearbeiters des Jugendamtes ist tatsächlich grandios dämlich, dass das eine Geschichte sein muss die nur das Leben selber schrieb. Machs wie die Vorschreiberin vorschlug. Übrigens hast du ein Umgangsrecht mit dem Kind, das Kind hat ein Umgangsrecht mit dir, du kannst die gemeinsame Sorge gerichtlich beantragen und dem wird nach dem neuen Recht statt gegeben werden.

von Pamo am 25.07.2013, 08:53



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