Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich bin seit dieser Woche im BV und mein Mutterschutz beginnt am 20.12.2018. Ich habe für dieses Jahr noch 6 Urlaubstage übrig und bis Ende des Mutterschutzes noch weitere 8 Tage. Diese Tage würde ich gerne nach meiner Elternzeit nehmen. Jetzt möchte mir mein AG diese Tage jedoch vorher auszahlen. Darf er das so einfach, oder kann ich auf meinen Anspruch nach der Elternzeit bestehen?
Hallo, das Gesetz sieht eine Auszahlung des Urlaubs nicht vor. Außerdem ist es ganz gut, wenn man diese noch als Puffer hat, zum Beispiel, war man erneut schwanger ist. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn das arbeitsverhältnis weiter besteht darf es nicht ausbezahlt werden. da der urlaub zur erholung da ist. wenn du z.b. kündigst (hatte ich ja gemacht) DANN darf mit der letzten abrechnung der resturaulaub mit ausgezahlt werden. aber vorher net. und gegen deinen willen auch nicht...
HeyDu!
Ist nicht rechtmäßig. 7 Abs. 4 BUrlG "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten." Auszahlung gibt s also nur bei Beendigung.
HeyDu!
Übrigens :-) §17 Abs. 2 BEEG ... hat der Arbeitgeber Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Wenn Du also z.B. bis 02/2020 In EZ bist, bleibt Dir der Urlaub bis 31.12.2021 erhalten!
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