Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf Arge Umzug verweigern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf Arge Umzug verweigern

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ich möchte gern Umziehen,in eine größere Stadt,um nach meiner Elternzeit bessere Chancen auf einen Job zu haben. Beziehe ALG 2 und da muss die Arge ja zustimmen. Durften Sie es mir auch untersagen und dann die Zahlungen verweigern? MfG


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soviel ich weiß darfst du nur umziehen wenn du in der neuen stadt einen arbeitsplatz hast!!! ansonsten könnten ja alle harz4 empfänger hin und her ziehen wie sie wollen!!!


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wenn sie keine finanziellen hilfen zum umzug fordern und die wohnung dort im rahmen liegt, warum sollten alg2ler NICHT umziehen dürfen?


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würde schon versuchen es finanziell alleine zu regeln,mit dem Umzug. Sprich Freunde mobilisieren die beim tragen helfen und so weiter. Bin da kein Freund von,für jeden schnick schnack nen Antrag zu stellen um mir alles bezahlen zu lassen. Auch habe ich als ich in meine jetzige Wohnung gezogen bin keinen Antrag für Möbel oder so gestellt,hatte wirklich NIX,nicht mal ein Bett. Habe ne ganze Weile gebraucht aber mir alles gebraucht zusammen gespart,ging auch. Naja,mal hoffen das die Arge nichts gegen einen Umzug hat.


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du mußt die arge auf jeden fall informieren und die neu zuständige auch. würde das aber im vorfeld alles abklären, nicht daß es böse überraschungen gibt. und vergiss nicht: der kv muß bei gsr zustimmen. falls du ae bist. liest sich so.


Mitglied inaktiv

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werde das mit der Arge vorher klären,muss ja alles seine Richtigkeit haben. Kindsvater wohnt und arbeitet da in der Nähe,von daher kommt Ihm das ja gelegen.


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