Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf Arbeitgeber so eine Antwort schreiben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf Arbeitgeber so eine Antwort schreiben?

kebru11

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Tochter, die am 23.04.10 geboren ist.Ich bin immer noch im Mutterschutz. Letzte Woche habe ich meinen Arbeitgeber per E-mail angesprochen, dass meine Tochter im September in die Krippe geht und ich mit der Arbeit im Oktober als Teilzeitkraft wieder anfangen könnte.Es wäre dann 20Std/Woche. Daraufhin bekam ich eine Antwort, wobei sie schrieben; dass sie keine Teilzeitstelle für mich haben.Sie wünschen, dass ich schnell so eine Stelle finde. Dürfen die so eine Antwort schreiben, oder müssten sie erklären, wenn ich wieder Vollzeit arbeiten würde, könnte es möglich sein? Im April 2013 endet mein Mutterschutz.Habe ich keine Recht darauf; mit wenigen Stunden, langsam anfange und ab April wieder Vollzeit arbeite?Oder nach dieser Antwort von dem Arbeitgeber sollte ich doch im Oktober gleich als Vollzeitarbeiter einsteigen??Mein Vertrag war für 40 Std./Woche.Kann ich es wieder als Vollzeit-35Std./Woche umändern lassen? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


quirlijane

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Du meinst statt Mutterschutz Elternzeit richtig? Also dein Chef kann dir so eine Antwirt geben, denn er ist 'nur' Verpflichtet dir deinen Arbeitsplatz nach der Elternzeit wieder zu geben. Alles was anders ist als vor deinem kind, sprich statt einer 40 Woche dann 'nur' 35 Std oder Teilzeit usw ist Verhandlungssache mit deinem Chef. Wenn du vorzeitig zurückkommen willst zu anderen Stunden-Verhältnissen, darf dir also dein Chef sagen das er dich nicht braucht.


kebru11

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Danke für die Antworten. @ Frau Bader, Können Sie mir sagen, wann diese 7 Wochen Frist sind?Bevor ich mit der Arbeit beginne, oder bevor ich in die EZ gehe?Können Sie mir noch sagen, unter welchem Gesetz das steht? Vielen Dank und LG


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