Anüta712
Hallo Frau Bader, ich war bis Ende Oktober in Mutterschutz. Nun in der Elternzeit. Mein AG zahl mir Weihnachtsgeld, jedoch nur für 10 Monate. Darf es gekürzt werden? Vertraglich ist nichts vereinbart. Lt. AG hab ich dann nächstes Jahr kein Anspruch auf Weihnachtsgeld ( hab Elternzeit für 2 Jahre beantragt). Stimmt es?
Hallo, es gibt keine gesetzl. regelung, wird idR aber so gehandhabt Liebe Grüße NB
mellomania
haja. nur für aktive zeit erhälst du anteilig was. du warst inkl. nachbeburtslichem mutterschutz bis okt da sind 10 monate und nächstes jahr bist du in reiner elternzeit. also keinen anspruch. ist ganz normal
Car.78
Ja klar ist das so richtig. Ich hab auch anteilig Weihnachtsgeld für dieses Jahr bekommen und nächstes Jahr gibt es nix oder wieder ein wenig anteilig, wenn ich ab September wieder arbeite.
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