Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf AG mich in den Tagdienst versetzen?

Frage: Darf AG mich in den Tagdienst versetzen?

julchen1986

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Guten Abend Frau Bader, Ich habe eine Frage bzgl. Schwangerschaft und BV. Ich habe zwei Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern, einen sozialversicherungspflichtig in der Kleinkindbetreuung (U3) und den anderen als "Minijob" mit 38Std./Monat im Nachtdienst mit Menschen mit Behinderung. Nun bin ich schwanger. Mein "Hauptarbeitgeber" hat mich frei gestellt von der Arbeit in der Kleinkindbetreuung. Mein anderer Arbeitgeber (Minijob Nachtdienst) hat angekündigt, mich evtl. im Tagdienst einsetzen zu wollen. Aufgrund der Betreuung meiner Tochter kann ich die Dienstzeiten im Tagdienst jedoch nicht abdecken, da die Dienstzeit nicht mit den Bring- und Abholzeiten des Kindergartens vereinbar sind. Gleiches gilt für Wochenenddienste. Ich habe mich damals bewusst für die Arbeit ausschließlich im Nachtdienst entschieden. Lt. Vertrag bin ich als "Nachtwache (Verdienstgrenze 450 €)" eingestellt. In einem weiteren Zusatz steht jedoch Zitat: "Der AG ist berechtigt, der Arbeitnehmerin auch andere, ihren Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechende Aufgaben zu übertragen und sie an einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz oder Tätigkeitsort zu versetzen." In einem weiteren Absatz steht "Die AN verpflichtet sich, b. Bedarf auf Anordnung des Sag's auch andere Tätigkeiten zu verrichten, die nicht unter den unter ... genannten Aufgabenbereich fallen." Nun meine Frage: Darf mich der AG einfach in den Tagdienst versetzen, v.a. da ich ausdrücklich als "Nachtwache" eingestellt bin? Wenn dem so wäre bliebe mir nur die Kündigung, oder meinen Gynäkologen um ein individuelles BV zu bitten, richtig? Oder könnte ich mich wehren, mit der Begründung, dass ich bei anderen Dienstzeiten die Betreuung meiner Tochter nicht gewährleisten kann und sie damit unzumutbar für mich sind? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse, Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ihr Arbeitgeber darf Sie umsetzen, wenn es zumutbar ist. Laut Vertrag verstehe ich es so, dass keine Ausnahme zu den Nachtschichten, nur zur Arbeitsart und Weise getroffen ist. Dann sehe ich es so, dass der Arbeitgeber sie nicht umsetzen darf. Am besten ist, Sie klären das mit dem Gewerbeaufsichtsamt für Ihren speziellen Fall, denn die entscheiden dass im Ergebnis auch. Liebe Grüße NB


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