julchen1986
Guten Abend Frau Bader, Ich habe eine Frage bzgl. Schwangerschaft und BV. Ich habe zwei Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern, einen sozialversicherungspflichtig in der Kleinkindbetreuung und den anderen als "Minijob" im Nachtdienst mit Menschen mit Behinderung. Nun bin ich schwanger. Mein "Hauptarbeitgeber" hat mich frei gestellt, von der Arbeit in der Kleinkindbetreuung. Mein anderer Arbeitgeber (Minijob Nachtdienst) hat angekündigt, mich evtl. im Tagdienst einsetzen zu wollen. Aufgrund der Betreuung meiner Tochter kann ich die Dienstzeiten im Tagdienst jedoch nicht abdecken. Gleiches gilt für Wochenenddienste. Lt. Vertrag bin ich als "Nachtwache (Verdienstgrenze 450 €)" eingestellt. In einem weiteren Zusatz steht Zitat: "Der AG ist berechtigt, der Arbeitnehmerin auch andere, ihren Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechende Aufgaben zu übertragen und sie an einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz oder Tätigkeitsort zu versetzen." In einem weiteren Absatz steht "Die AN verpflichtet sich, b. Bedarf auf Anordnung des Sag's auch andere Tätigkeiten zu verrichten, die nicht unter den unter ... genannten Aufgabenbereich fallen." Nun meine Frage: Darf mich der AG ohne meine Zustimmung in den Tagdienst versetzen, v.a. da ich ausdrücklich als "Nachtwache" eingestellt bin? Wenn dem so wäre bliebe mir nur die Kündigung, oder meinen Gynäkologen um ein individuelles BV zu bitten, richtig? Oder könnte ich mich wehren, bspw. mit der Begründung, dass ich bei anderen Dienstzeiten die Betreuung meiner Tochter nicht gewährleisten kann und sie damit unzumutbar für mich sind? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse, Julia
Mitglied inaktiv
Der Haupt-AG hat dich doch freigestellt. In der Zeit könntest du doch nun für den minijob arbeiten. Oder decken sich die Zeiten nicht.
Mitglied inaktiv
Das würde mich auch interessieren: zu welcher Tageszeit hast du denn bisher in der Kleinkindbetreuung gearbeitet, und warum kannst du jetzt nicht mehr zu diesen Zeiten arbeiten??
Ninja2015
Die Frage ist doch eher falls der Haupt-AG eine Ersatztätigkeit findet könnte sie doch im Tagdienst nicht arbeiten. Zumindest sollte sie ja nicht in dem Zeitraum tagsüber arbeiten wenn sie in der Kleinkindbetreuung wäre. Und laut Vertrag vom Minijob muss sie alle Tätigkeiten annehmen,von einer Tagarbeit ist keine Rede.
Ryberia_16
"Die AN verpflichtet sich, b. Bedarf auf Anordnung des Sag's auch andere Tätigkeiten zu verrichten, die nicht unter den unter ... genannten Aufgabenbereich fallen." Das hebelt doch die ausdrückliche Einteilung als Nachtwache aus oder sehe ich das falsch? Ein BV wirst du nicht bekommen, mit welcher Begründung? Dein Minijob-AG kann dich in einer für Schwangere geeigneten Tätigkeit(am Tag, also kein Nachtdienst) einsetzten, also ist ein BV nicht gerechtfertigt. Ich würde mit dem AG sprechen, ob nicht Arbeitszeiten möglich sind, die zu der Betreuung deines Kindes passen, vielleicht findet sich ja so eine Lösung. Ich glaube nicht das du da rechtlich gegen vor gehen kannst, mal sehen was Frau Bader dazu sagt. Liebe Grüße Ryberia
cube
Mir ist auch nicht klar, warum die Betreuungszeiten sich nicht mit einer Tagschicht im Nebenjob decken würden. Vorher wurde doch in der Kleinkindbetreuung auch im Tagdienst gearbeitet. Wenn dort eine Freistellung erfolgt, wäre diese Zeit doch frei für den Nebenjob im Tagdienst. Aber davon ab: Die Job-Beschreibung ist zwar "Nachtwache" - die Zusätze ermöglichen jedoch auch den Einsatz in anderen Tätigkeitsbereichen. Wenn Im Vertrag die Arbeitszeiten nicht ausdrücklich festgelegt sind (z.B. täglich von 22-5 Uhr), würde ich meinen, dass der AG schon in den Tagdienst versetzen darf. Ist die Arbeitszeit klar definiert, sieht es anders aus. Es gibt Urteile genau dazu, in denen der AN nur Recht bekommen hat, wenn bereits in der Stellenanzeige "nur Nachtwache"/"ausschließlich Nachtwache" stand oder dies im Vertrag ausdrücklich so definiert wurde inkl. Arbeitszeiten.
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