Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Chefin verlangt Attest über Feststellungsdatum der Ss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Chefin verlangt Attest über Feststellungsdatum der Ss

Marienkäfer_28

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Hallo, Nachdem mir und sich mehrere Ämter und meine Frauenarztpraxis es nicht erklären können, Stelle ich meine Frage nun verzweifelt hier. Ich bin jetzt in der 13. Woche schwanger. Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis in der Assistenz. Am 31.7. wurde meine Schwangerschaft festgestellt, da hatte ich Urlaub. Außerdem wollte ich gerne mit der Mitteilung warten ( wir hatten ja eh noch h Urlaub) weil ich letztes Jahr eine Fehlgeburt hatte und dann auch meinen Job verloren habe. Am 16.8. war die Praxis den ersten Tag geöffnet, da ich aber nur montags und mittwochs arbeite, hatte ich sozusagen immer noch Urlaub. Aber ich hatte meine Chefin an diesem Tag angerufen und ihr bescheid gesagt. Sie sagte nichts von Bescheinigung und gar nix, nur das ich mich um Formulare kümmern sollte fürs BV ( in das sie mich eigentlich schicken wollte) . Montags war davon nicht mehr die Rede, sie könne mich nicht enbehren und setze mich an die Anmeldung. Dann wollte sie doch die Bescheinigung vom Frauenarzt. Hab ich ihr gebracht, die SS Woche und der errechnete ET stand drauf. Wie immer. Jetzt besteht sie darauf daß sie bescheinigt haben will wann die ss festgestellt wurde. Ich habe sie gefragt wofür sie das braucht und bekam keine Antwort. Jetzt ist meine Frage ob sie die Berechtigung hat das zu erfahren?!? In meiner Frauenarztpraxis hat das noch nie jemand gehört, und auch sonst kann sich niemand einen Reim darauf machen. Da ich immer mehr das Gefühl kriege das sie mir ans Bein treten will, möchte ich bitte unbedingt wissen, ob sie das wirklich wissen muss. Sorry für den langen Text und vielen Dank schonmal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, möglicher Weise will sie das Beschäftigungsverbot zurück datieren und ihnen den Urlaub gutschreiben. Liebe Grüße NB


drosera

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Hallo! Nach Mutterschutzgesetz nr.16, 1 "sollst" du die Schwangerschaft bei Kenntniserlangung mitteilen. Du hast deiner Chefin ja die Möglichkeit genommen, noch während deines Urlaubs Ersatz für das abzusehende BV zu organisieren. Ist sie deswegen sauer? Ich weiß aber nicht, ob es Präzedenzfälle gibt, in denen Arbeitgeber erfolgreich der Schwangeren daraus einen Strick gedreht haben. Ich halte dein Misstrauen aber für berechtigt.


Felica

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ist völlig einerlei wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Du sollst diese zeitnah dem AG mitteilen, es hat aber keinerlei negative Folgen für dich wenn du es eben nicht machst. Das man die ersten 12 Wochen abwartet ist sogar normal und menschlich. Es geht sie schlicht und einfach nichts an wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Sie hat auch kein Anrecht darauf das zu erfahren, geschweige denn in den Mutterpass zu schauen. Wenn du dich also weigerst, hat sie keinerlei handhabe. Solange wie sie nichts wusste galt für dich auch das Mutterschutzgesetz nicht, du hast normal gearbeitet, Urlaub ist auch korrekt genommen worden, was also will sie damit? Ich würde ihr einfach sagen der Arzt weigert sich das zu bescheinigen aus Datenrechtlichen Gründen. Seit der Einführung der neuen Verordnung ist das doch eine gute Ausrede.


mellomania

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die umsetzun an die Anmeldung ist ihr gutes recht und ihre pflicht (gefährdungsbeurteilung, zuteilung andrer arbeit) und du musst dies annehmen. solltest du das nicht wollen, bleibt dir nur die kündigung. der errechnete ET reicht eigentlich aus.


Mitglied inaktiv

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Es steht doch im MuSchG klar drin, dass du nur den ET und die Schwangerschaft bekannt geben musst, mehr nicht. Richtig ist, dass sie dich an die Rezeption umsetzt und dir kein BV erteilt, wenn sie andere Einsatzmöglichkeiten hat. Richtig wäre gewesen, es ihr früher zu sagen, damit sie auch früher planen kann. Das Fehlgeburtsrisiko spricht dagegen es so früh mitzuteilen. Es war deine Entscheidung.


Marienkäfer_28

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Hallo, danke für die Antwort, aber ich denke nicht das meine Chefin etwas zurück datieren möchte. Sie hat das BV ja zurück genommen. Weil sie mich nicht entbehren könne. Ich wollte aber ja eigentlich wissen, ob sie dazu berechtigt ist das Feststellungsdatum zu erfahren. Als ich Urlaub hatte, war die Praxis ja auch geschlossen. Ich glaube nicht daß ich in unser aller Urlaub meiner Chefin dann schreiben muss.... Danke für die Antworten


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