Augustmama
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Anfang August deshalb habe ich jetzt ein Gespräch mit meinem Chef gehabt. Ich muss dazu sagen, dass sich die komplette Geschäftsleitung während meiner Elternzeit gewechselt hat. Wir sind ein kleines Unternehmen mit ca. 50 Arbeitnehmern. Ich habe bisher auf provisionsbasis geabreitet, mit einem sehr kleinem Fixum und der Rest auf Provision. Ich habe vor meiner Elternzeit ca. 50 - 60 h / Woche gearbeitet und dadurch auch nicht schlecht verdient. Nach meiner Elternzeit habe ich Teilzeit zu 30h/ Woche angemeldet (ich bin mit meinem Kind alleine und einen Kita Plaz habe ich nicht bekommen, sodass ich auf eine Tagesmutter zurück greifen musste welche aber nur von 7 - 16 Uhr betreut). Die Teilzeit wurde mir von meinem vorherigen Chef auch genehmigt. Nun hatte ich das Chefgespräch und ich muss sagen, als Mutter mit Baby ist man einfach nicht mehr erwünscht, Sätze wie Zitat: "Sie nützen dem Unternehmen jetzt nicht mehr viel, da Sie ja nur 30h kommen wollen." oder "Wenn Ihr Kind krank ist, dann sind Sie ja auch schon wieder nicht da." fielen zur Genüge. Nun zu meinen Fragen: Ich habe aus der Zeit vor meiner Elternzeit "leider" noch eine ganze Stange Urlaub, die ich leider nicht weg machen konnte, da wir an chronischem Personalmangel leiden. Ich habe also bis zu meinem Mutterschutz der im Juli letzten Jahres begann nicht einen Tag Urlaub genommen / nehmen können. Nun fragte ich meinen Chef, ob ich diesen Urlaub gleich an meine Elternzeit hängen kann. Darauf hin bekam ich die Antwort: "Sie hatten doch schon genug Urlaub." Er meinte damit meine Elternzeit. Weiterhin möchte er mich nun nicht mehr im Vertrieb beschäftigen, da ich ja nicht mehr min. 50h arbeiten kann und er Angst hat, dass deshalb die Kundschaft wegläuft. Er bot mir eine Stelle an, die nicht mehr auf provisionsbasis ist, im Kundenempfang (weit unter meinen Qualifikationen). Da aber auch ich der Meinung bin, das es schwierig wird auf ein entsprechendes Geld zu kommen (bei 30h/Woche) bei ausschließlicher Provisionsarbeit stimmte ich dem "Hungerlohnangebot" zu. Soweit sogut, nur jetzt verlangt mein Chef, da er mir ja ein sooo "tolles" Angebot gemacht hat (und er dieses auch nur aufrecht erhalten will, wenn ich mich für eine von beiden folgenden Vorschlägen entscheide), dass ich meinen Resturlaub (der vor der Elternzeit) entweder verfallen lasse oder ihn unbezahlt nehme, er hätte schließlich auch nichts zu verschenken. Mit beiden Variaten bin ich nicht einverstanden und erpressen lassen will ich mich auch nicht. Auf welches Gehalt muss mein Chef den Urlaub auszahlen, auf das jetzige Teilzeitgehalt oder das Vollzeitgehalt von vor der Elternzeit woher dieser Urlaub auch stammt? Habe ich als ehemaliger Provisionsempfänger kein Recht auf Teilzeit? Wenn doch wie sieht dies finanziell aus? Ich hatte wie gesagt immer nur ein im unteren dreistelligen Bereich liegendes Fixum und der Rest ergab sich aus min. 50h /Woche. Ich bin ratlos und verdammt traurig, habe mir immer den Hintern für diese Firma aufgerissen und nun wird man in selbigen getreten. Bitte helfen Sie mir. LG Alice
Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf den alten Job - eben auch mit Provision 2. Ihnen steht der Urlaub, bezahlt nach dem VZ-Lohn, zu Liebe Grüße NB
SumSum076
Zum Urlaub: http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/EuGH_Urlaub-bleibt-bei-Wechsel-in-Teilzeit.pdf Gruß Sabine
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