Karbolmaus
Hallo Frau Bader, meine Zwillingsschwester ist geschieden (2 Kinder, 9 und 8, seit 6 Jahren getrennt). Wir wohnen zusammen in einem großen Haus. Der Vater (gemeinsames Sorgerecht) lebt 200 km entfernt, kümmert sich recht ordentlich (regelmäßige Besuche, Ferien etc.) Meiner Schwester gehts nicht gut, sie hat jetzt ein Vorsorgetestament gemacht und bei uns und unseren Eltern hinterlegt. Die beiden Kinder sollen bei uns bleiben (haben auch Kinder im gleichen Alter, gehen alle zusammen zur Schule, spielen zusammen, wir essen zusammen, sie wachsen quasi wie Geschwister auf). Wir sorgen uns, dass der Vater die Kinder dann zu sich holen will, sie würden komplett rausgerissen! (Ich hoffe natürlich, dass meine Schwester sich erholt und alles gut wird!-Aber wenn nicht.....) Ja, es ist der Papa, aber er arbeitet die meiste Zeit auswärts. Die Kinder wären nicht nur von uns /ihren Cousins und Cousinen weggerissen sondern wären die Hälfte des Monats fremdbetreut von Leuten, die sie nicht kennen, müssten mit neuer Schule/Umfeld etcpp. zurecht kommen, NEBEN dem Verlust der Mama.... Wie stehen die Chancen vor Gericht (denn dass es dazu kommt, ist sonnenklar!), dass es wenigstens einen sanften Übergang geben wird? Dass wir das Sorgerecht erhalten, ist bestimmt aussichtslos? Ihre Kinder sind wie meine eigenen (Zwillingsschwestern halt!)! Können wir wenigstens Umgangsrecht einklagen? Können Sie uns etwas beruhigen oder wenigstens vorbereiten, was auf uns zukommen wird?
Hallo, Sie kann ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Dies auch in einem Fall wie dem Ihren. So traurig es ist, ich würde deshalb rechtzeitig mit dem Kind Vatersprechen, vielleicht stimmt er ja Unterbringung der Kinder bei der Tante zu. Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Tut mir leid dass ihr Euch mit sowas befassen müsst. Ihr habt auf jeden Fall ein Umgangsrecht. Da der Vater sich orentlich kümmert und der nächste Angehörige ist, wurde er nach dem Tod der Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht haben. Ich möchte Euch ans Herz legen sich jetzt ! zusammen zu setzen, damit das geklärt werden kann. Wenn der Vater viel arbeitet, dann ist es ihm vielleicht auch gelegen, wenn die Kinder bleiben wo sie sind und gut für sie gesorgt wird ? Auch für deine Schwester wird es schöner sein, dies geklärt zu haben, wenn es nicht gut für sie ausgehen sollte. Notfalls eine Beratungsstelle oder das Jugendamt mit ins Boot holen, die als Mediator dienen. Alles Gute für Euch
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