Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV, Schwangerschaft und Vertrag läuft aus

Frage: BV, Schwangerschaft und Vertrag läuft aus

a.latina

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Hallo ich bin in der 12 ssw, hab mein Chef heute gesagt, mein Vertrag wird natürlich nicht verlängert, geht bis 15.04.215, das Baby bekomme ich am 27.04.2014. Mein Chef möchte mir BV geben (freiwillig) bis der Vertrag ausläuft, da ich in der Gastronomie arbeitet. Was soll ich machen? Was ist danach? Wer ist für mich zuständig? Wenn mein Chef mir ein Beschäftigungsverbot erteilt wer bezahlt mir dann mein Gehalt??? Bitte Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In einem BV bekommen Sie den Lohn weiter 2. Drei Monate vor Ende des Vertrages müssen Sie sich spätestens bei der AfArbeit melden 3. Sie bekommen dann bis zum Beginn des Mutterschutzes ArbGeld I u im Mutterschutz leistungen von der KK Liebe Grüße NB


Colien07022004

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Hallo, wenn Dir dein Chef ein BV gibt, bekommst du bis zum Mutterschutz dein durchschnittliches Gehalt weiter und dein Chef erhält es von der Krankenkasse mit einem kleinen Bonus zurück. Du machst kein Minus, ausser dass du natürlich kein Trinkgeld mehr erhälst (dein vereinbartes Festgehalt schon). 6 Wochen vor der Geburt gehst du in Mutterschutz. Da erhälst du das Geld von der Krankenkasse und den Muschu-zuschuss von deinem Arbeitgeber. Was aber mit den 12 Tagen zwischen Vertragsende und Geburtstermin ist, kann ich Dir nicht beantworten. Das Mutterschaftsgeld erhält man in einem Betrag (6 Wochen komplett und nach der Geburt die 8 Wochen komplett) evtl werden dann einfach die 12 Tage abgezogen. Frau Bader kann dir sicher sagen, wie es sich mit den 8 Wochen nach Geburt verhält. Das Elterngeld berechnet sich anhand des Verdienstes der letzten 12 Monate, davon ca 65% plus Kindergeld. Für den Rest ist der Vater finanziell zuständig. Lebst du mit ihm zusammen, dann ist es ja klar, solltest du getrennt sein, dann zahlt er Unterhält für sein Kind. Frau Bader wird dir sicher alles nochmal genauer erklären! LG


Sternenschnuppe

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Und Betreuungsunterhalt für die Mutter bis das Kind 3 ist. Sofern er leistungsfähig ist.


a.latina

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Danke :) Hab noch Fragen, bitte Hilfe :o So ich melde mich 3 Monate vorher Arbeitslos, werden Sie nichts sagen da ich schwanger bin und ich nicht zur Verfügung stehe? Wenn ich danach Elternzeit nehmen möchtet und ich Arbeitslosigkeit abmeldet, wer bezahlt die Krankenkasse, da mein Freund ich nicht verheiratet sind?


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