Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bv gehalt

Frage: Bv gehalt

Labrina

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Hallo... Ich arbeite in teilzeit auf provisionsbasis... Ich weiß das hier jetzt die letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage genommen werden... In einem der 3 Monate war es so das ich mit meiner Tochter zur Reha war... Wird dieser Monat berechnet und wenn ja wie? Habe einen Teil vom AG bekommen und den größeren Teil von der RV... Hier als Beispiel : Monat 1: 850 Euro vom AG Monat 2: 988 Euro vom AG Monat 3: 120 Euro vom AG 912 Euro von der RV Wie wird das berechnet? Mein AG hat den Anteil der RV komplett weggelassen... Das macht im Monat einiges zu meinem Nachteil aus...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist in § 24i SGB V geregelt. Danach ist § 21 MuSchG anzuwenden. In diesem steht: "Bei der Bestimmung des Berechnungszeitraumes für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben Zeiten unberücksichtigt, in denen die Frau infolge unverschuldeter Fehlzeiten kein Arbeitsentgelt erzielt hat." Das müsste nach meinem Dafürhalten hier auch gelten. Liebe Grüße NB


Labrina

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Vielen Dank Frau Bader... Ergänzt man den Zeitraum dann wieder um 1 Monat so das wieder der Durchschnitt von 3 Monaten genommen werden kann oder steht der Monat einfach mit Null...? LG und Dankeschön


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