Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV bei Minijob "auf Abruf"

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV bei Minijob "auf Abruf"

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Hallo! Ich bin als Ärztin in einer KLinik tätig und zwar mit einem Vertrag als Assistenzärztin, allerdings als geringfügig Beschäftigte mit einem vertraglich festgelegten Stundenlohn und dem Zusatz "arbeitet auf Abruf, sofern sie die angebotenen Dienste annimmt". Ich arbeite jetzt seit gut 18 Monaten mit diesem Vertrag und habe bisher jeden Monat Dienste gemacht und im Schnitt über die gesamte Zeit pro Monat etwas mehr als 300€ verdient (mal 150, mal 450 aber meistens etwa 300). Jetzt habe ich von meinem AG ein BV bekommen. Laut Mutterschutzgesetz müsste ich doch den Durchschnittslohn der letzten Monate weiterbekommen, oder? Mein AG beruft sich jetzt darauf, dass ich nicht mehr arbeiten darf und daher im Moment nicht mehr "eingesetzt bzw. abgerufen" werde - er will mir nix weiterzahlen.Darf er das??? Vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen, ulllli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie Sie richtig schreiben, bekommen Sie, WEIL Sie nicht arbeiten können, den Durchschnittslohn. Ein Abrufen ist nicht möglich. Nach meiner Meinung steht Ihnen der Lohn zu. Reden Sie mal mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse, NB


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