Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bundesland für Notarkammer.....

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bundesland für Notarkammer.....

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Erstmal vielen Dank für ihre Antwort. Ich wohne in NRW - Köln. Gruß Claudia Ihr Beitrag: Liebe Claudia, es gibt eine Kostenordnung für Notare, die das regelt. Für eine Verfügung von Todes wegen fällt eine 10/10 Gebühr an, die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem Wert des Inhalts des Testamentes. Da es einen solchen Wert beim Sorgerechtstestament nicht gibt, wird es regelsätze oder übliche Gebühren geben. Da ein Rechtsanwalt und ein Notar unterschiedlich abrechnen, kenn ich die genaue Höhe nicht. Wenn Sie mir sagen, in welchem Bundesland Sie wohnen, kann ich Ihnen die Telefonnummer die zuständigen Notarkammer geben, dort kann man Auskunft erteilen. Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Claudia, wenden Sie sich an die Rheinische Notarkammer, Burgmauer 53, 50667 Köln, Tel. 0221-2575310, e-mail rhnotk@t-online.de Gruß, NB


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