Hallo,
Ich arbeite als Erzieherin und habe einen unbefristeten Vertrag. Nun möchte ich wieder in meine Heimat ziehen, das wäre ein anderes Bundesland. Wir haben zur Zeit aber auch einen Kinderwunsch und somit zu meiner Frage. Wenn ich schwanger wäre würde ich eine Beschäftigungsverbot bekommen. Könnte ich in der Zeit umziehen? Und würde ich dann trotzdem das Gehalt noch bekommen?
Vielen Dank im Voraus.
von
Ypsilon
am 08.07.2023, 03:02
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland
Hallo,
der AG hat jederzeit das Recht, Ihnen eine Ersatztätigkeit anzubieten - Sie bekommen ja auch den vollen Lohn. Das wird bei einem Umzug schwierig.
Auch muss er Ihnen keinen Lohn zahlen, wenn Sie nicht zur Verfügung stehen.
Er muss nur spitz kriegen, dass Sie umgezogen sind und Sie für 1 Woche einbestellen. Schon ist Ihr Modell gepatzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2023
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland
Du darfst jederzeit umziehen, aber der Arbeitsweg ist dann dein Problem. Wenn du im BV bist und der Arbeitgeber ruft dich an und will dich ab morgen im Büro zum Sortieren der Ablage einsetzen: Da musst du antreten, sonst erfüllst du deinen Arbeitsvertrag nicht.
von
Pamo
am 08.07.2023, 05:55