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Hallo Frau Bader, zur Zeit lebe ich mit meinem Sohn bei meiner Mutter,die mich finanziell unterstützt und bekomme Bundeserziehungsgeld. Ich möchte gerne mit meinem Freund (nicht mit mir verheiratet/ Vaterschaft anerkannt) zusammenziehen. Da er über der Einkommensgrenze liegt würde ich kein Erziehungsgeld mehr bekommen. Für den Fall, dass wir uns aber wieder trennen ( es gibt einige Probleme),werde ich dann wieder Erziehungsgeld bekommen? Ich müsste dann Sozialhilfe beziehen,da ich nicht mehr zu meiner Mutter ziehen kann. Frage 2: Ist es möglich den Vater des Kindes zu heiraten und das alleinige Sorgerecht am Kind zu behalten? (er ist noch verheiratet und ich bin mir nicht sicher wie ernst er es mit MIR meint,auch wenn er sagt er möchte mich heiraten ). Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank & viele Grüsse Laura
Liebe Laura, 1. Es wird idR im voraus die Höhe des EG festgelegt (bei zusammenleben werden die Gehälter addiert), wenn Sie sich trennen, kann aber eine Änderung vorgenommen werden. 2.Nein Gruß, NB
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