diepoe
Sehr geehrte Frau Bader, mein erster Sohn wurde am 28.10.10 geboren. Mein auf 2 Jahre befristeter Vollzeitvertrag lief dann am 20.12.2011 aus. Elternzeit hatte ich für 3 Jahre beantragt, weil es hieß, daß dies unabhängig vom endenden Vertrag beim AG evt. für das Arbeitsamt entscheidend sein könnte. Nun erwarte ich ein 2. Kind am 3.8.2012, sprich ich war wieder schwanger bevor der Vertrag auslief. Gearbeitet habe ich nicht nach der Geburt meines 1. Kindes. Verlängert sich dann evt. mein Anstellungsvertrag oder nicht bei befristeten Verträgen bzw. hätte ich die Schwangerschaft dem AG rechtzeitig anzeigen müssen? Und muß ich nun erneute Elternzeit beantragen? Wenn ja wo und bzw. für welchen Fall ist dies wichtig. Auch bzgl Anrecht auf Mutterschaftsgeld bin ich mir unsicher als Privatversicherte. Danke für Ihre freundliche Hilfe
Hallo, Nein, auch bei Schwangerschaft läuft der Vertrag ganz normal aus. Sie sollten sich deshalb beim Arbeitsamt melden. Eltern Zeit können Sie nicht nehmen, da Sie kein Arbeitgeber haben. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Nein befristete Verträge laufen auch in Ss ganz normal aus!
SumSum076
Der Vertrag lief trotzdem aus. Dem AG brauchtest du in dem Fall nicht Bescheid zu sagen (bzw du hast keinen Nachteil daraus). Mutterschaftsgeld gibts -mein ich- nur den Mindestbetrag von 210 Euro auf Antrag. Eine private Krankenversicherung musst du ganz normal weiter zahlen. Neue Elternzeit anmelden macht auf jeden Fall Sinn! Und Elterngeld...es werden die 8 Monate zwischen den Kindern (bzw zwischen Elterngeldende und Mutterschutzbeginn) und 4 Monate von vor der ersten Geburt genommen. Daraus gibts dann die 65%, hinzu kommen 10% (min 75 Euro) Elterngeld. Gruß Sabine
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