Mami199
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem. Der Kindsvater (unser Sohn 14 Monate) und ich haben uns getrennt. Ich habe bereits auch schon die Lohnsteuerklasse 2 für Alleinerziehende. Wir leben nun im gleichen Mehrfamilienhaus (9Parteien) allerdings in getrennten Wohnungen. Das Haus gehört ihm und seinen Eltern, wird aber Noch abgezahlt. Wir haben die Vereinbarung dass ich mit dem Kleinen Mietfrei wohne u er dafür keinen Unterhalt zahlt. Soweit so gut für uns. Jetzt habe ich allerdings das Problem, dass mein Elterngeld aufgebraucht ist und ich meine Ersparnisse langsam aufgebraucht habe. Ich habe noch keine Betreuung für den Kleinen, leider erst ab Mitte 2018 und auf den Vater kann ich mich in der Hinsicht leider nicht verlassen... Aus dem Grund meine Fragen: - Welche Leistungen kann ich beantragen? Harz4? Was würde ich da bekommen? - Gelte ich dann noch als alleinerziehend obwohl er im gleichen Haus aber nicht bei mir wohnt? Vielen Dank im Voraus Mami 199
Hallo, Ihnen steht ein Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag zu, im Zweifel im Form einer Tagesmutter. Ansonsten wird geprüft, was er Ihnen u dem Kind schulden würde u das mit den Zahlungen verrechnet. Wenn zu wenig rauskommt, muss er mehr zahlen - ansonsten bleiben soziale Leistungen Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Erstens steht Dir ein Betreuungsplatz zu, sobald das Kind 1 Jahr alt ist. Du kannst also durchaus Druck machen diesbezüglich. Hast Du denn einen Job, der derzeit (wegen Elternzeit) ruht? Wenn ja: Wie lange hast Du Elternzeit beantragt? Könntest Du denn kurzfristig wieder einsteigen, wenn sich eine Kinderbetreuung fände? Wenn nein: Wer zahlt derzeit Deine Krankenversicherung? Das mit H4 ist so eine Sache: Viele Kommunen erwarten die Aufnahme zumindest eines TZ-Jobs, sobald das Kind ein Jahr alt ist - eben weil einem dann ein Betreuungsplatz zusteht. Aber selbst, wenn Deine Kommune da großzügiger ist: Ihr müßtet das mit dem Unterhalt dann "richtig" regeln, notfalls über das Jugendamt. Zumal auch Dir noch Unterhalt zustehen würde, das JC würde also auch diesbezüglich sein Einkommen prüfen. Du bist natürlich AE, wenn Ihr getrennte Haushalte habt. Sonst hättest Du ja auch nicht LSTKL2.
Mami199
Leider hat mir die Stadt auch schriftlich mitgeteilt dass ich keinen Platz vor 2018 bekommen werde... Meine Elternzeit endet eig im Mai 2018 Habe ganz vergessen zu schreiben dass ich erneut schwanger bin u mein neuer Mutterschutz Ende Februar schon beginnt. Das heißt ich benötige nur für die Zwischenzeit Unterstützung...
Strudelteigteilchen
Nun ja, wenn Du es schriftlich hast, daß Du keinen Platz bekommst, dann kann sich die Stadt eigentlich nicht darauf berufen, daß Du arbeiten können solltest. Bleibt das Problem, daß das JC Dich zwingen wird, die Sache mit dem KV zu klären. Aber das sollte doch lösbar sein. Dann rechnet das Jugendamt halt aus, was er Dir an Unterhalt für Kind+Dich schuldet, Ihr macht einen ordentlichen Mietvertrag zu einer ortsüblichen Miete und feddich.
Mitglied inaktiv
Ich würde das ganze auch schriftlich festhalten. Zumal das IMO nicht rechtlich einwandfrei ist wenn du sagst, mietfrei wohnen gegen Unterhalt. Denn, Miete müsstest du doch - zumindestens teilweise - den Großeltern als Miteigentümern zahlen, Unterhalt der Vater aber dem Kind - und bei entsprechenden Einkommen auch dir gegenüber. Wie wollen also die Großeltern zB die Mieteinnahmen - die es ja nicht gibt - gegenüber dem Finanzamt geltend machen? Danke Meldegesetz und dem Umstand das man heute melden muss welche Partei in welcher Wohnung wohnt, sollte das mit der gleichen Adresse weniger ein Problem sein, mit Kontrollen werden ihr aber wohl rechnen müssen. Zumal bei einer WischiWaschi-Regelung Miete gegen Unterhalt - das wirkt wenig glaubwürdig. Da kann man durchaus auf die Überlegung kommen, das ganze wäre nur vorgeschoben, unterstrichen dadurch das du ja bereits weider schwanger bist. Also macht da wirklich saubere Trennungen und Verträge - zum Schutze aller-. dann kann der Vater auch nachweisen im zweifel, halt stopp Unterhalt habe ich gezahlt. ist also im Interesse aller. Wenn das alles sauber getrennt und geklärt ist, dann denke ich mal solltest du auch wenig Probleme wegen Hartz4 für den kurzen Zeitraum bekommen.
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