Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte gern wissen wie das mit der Bezahlung während dem Mutterschutz ist. Ich habe einen Arbeitsvertrag über 80 h im Monat bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe die letzten 5 Monate vor dem Mutterschutz 30 h in der Woche gearbeitet, was ja am ende mehr als 80 h ergibt. Nun bin ich davon ausgegangen das das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate gezahlt wird. Mein Arbeitgeber hat aber nur die 80 h bezahlt. Muß er nun mehr zahlen oder ist das richtig so??? Vielen Dank im voraus Katrin
Hallo, Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag. Beispiel: Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500. Nettolohn= 975 EURO 1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50 3 Monate á 30 Tage 2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen. Gruß, NB
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