Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezahlung nach Elternzeit

ninaa66

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Hallo liebe Frau Bader, ich habe Fragen über Fragen. Ich war mit meinem Sohn ab Geburt nun ein Jahr zuhause. Ab 1.6.2016 werde ich wieder stundenweise anfangen zu arbeiten. Eigentlich war eine 16-Stunden-Woche vereinbart (was ich auch schriftlich habe). Nun steht die Firma kurz vor der Kurzarbeit. Jetzt haben Sie mir ca. 8 Stunden pro Woche angeboten auf 450 € Basis. Bisher wurde ich nach Stundenlohn bezahlt, nun wollen die mir 19% abziehen. Das ich bei 450 Euro-Basis etwas weniger Stundenlohn habe ist ja okay da die Steuern ja die Firma abführen muss aber sind 19 % nicht etwas viel? Ich habe mal von irgendjemand gehört das es etwa 10% sind. Des weitern hatte ich zu meinem Stundenlohn ein Geschäftswagen. Den werde ich nun auch nicht wieder bekommen da ich ja nur stundenweise arbeite, das ja auch vollkommen okay ist. Aber muss man das dann nicht dementsprechend am Stundenlohn berücksichtigen. Ich bin seit mehr als 8 Jahren bei der Firma beschäftigt und hatte damals nach der Probezeit (ein halbes Jahr) die Auswahl zwischen einer Gehaltserhöhung oder einem Firmenwagen. Habe mich natürlich für das Auto entschieden. Aber wenn ich nun kein Auto mehr habe, dann muss man das doch am Stundenlohn anrechnen oder? Des weitern gab es in dem Jahr wo ich nicht da gewesen bin für alle eine Stundenlohnerhöhung (für alle die gleiche). Die Erhöhung gab es sogar noch wo ich im Mutterschutz war. Steht die Erhöhung mir auch zu? Mein Chef hat das extra so gemacht - ich bin weg und dann gleich die Erhöhung. Habe zwei Chefs der eine ist super Klasse und mit dem anderen kann ich leider nicht so gut. Hätte mir die Erhöhung sogar noch für das Mutterschaftsgeld von der Firma zugestanden??! Dann wäre da noch eine Frage. Bei uns gibt es jedes Jahr Weihnachtsgeld aber natürlich erst im November. Zu dem Zeitpunkt war ich ja schon in Elternzeit aber habe ich darauf nicht auch ein Recht da ich ja letztes Jahr ja noch über ein Vierteljahr gearbeitet habe. Also ich meine ein Recht anteilig auf das viertel Jahr. Ich habe irgendwie das Gefühl das die mich am Geld gerade überall irgendwie drücken möchten weil die Firma gerade eben kurz vor der Kurzarbeit steht, aber was ich jetzt aushandle das habe ich eben für die nächste Zeit auch wenn es wieder anzieht und es wieder besser läuft. Ich freue mich über Ihre Antwort und bedanke mich jetzt schon. Liebe Grüße ninaa66


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Kurzzeit ist die Stundenverringerung zulässig - den Rest vom Lohn bekommen Sie über Kurzarbeitergeld von der Agentur f Arbeit. Der Lohn darf sich ansonsten nicht ändern Liebe Grüße NB


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