MayMat
Ich bin seit 2 Jahren bei einem Einzelunternehmer als einzige Angestellte beschäftigt. Es gibt keinen Arbeitsvertrag aber regelmässige Gehaltszahlungen und Nachweise darüber. Jetzt, während meiner 11. Schwangerschaftswoche habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber wahrscheinlich den Betrieb schliessen wird. Der Arbeitgeber arbeitet als Privatunternehmer in Deutschland (keine UG, Gmbh, etc), hat aber den Lebensmittelpunkt vor 1 Jahr ins EU Ausland verlegt (ist dorthin umgezogen). Wahrscheinlich ist eine Betriebsschliessung und keine Insolvenz, obwohl ich das auch nicht ausschliessen kann. Jetzt bin ich verunsichert, was das für mich für Auswirkungen hat bezüglich erweitertem Kündigungsschutz sowie Muttergeld und in wie weit ich aktiv werden kann. Ich mache mir natürlich sorgen, dass ich jetzt schwanger ohne Job dastehen werde und auch keinen neuen mehr finden werde.
Hallo, der AG kann beim Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Dann sind Sie arbeitslos. Melden Sie sich, sobald die Kündigung da ist, bei der Agentur f Arbeit. Schon wegen der KK. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine Betriebsschließung ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund in der Schwangerschaft. Wärest du nicht schwanger, hättest du dann ja auch gehen müssen. Der AG muss einen Antrag auf Zulassung der Kündigung bei der Aufsichtsbehörde einreichen, und dem Antrag wird aller Wahrscheinlichkeit nach zugestimmt werden.
MayMat
Vielen Dank schon mal für die Antwort. Welche Konsequenzen hat das für mich ausser dem Jobverlust? — bekomme ich dann weniger Mutterschaftsgeld (nur den Krankenkassenteil)? — habe ich Anspruch auf eine Abfindung? — wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den AG? danke für die Hilfe!
Mitglied inaktiv
Du solltest schauen, dass du eine anderweitige Tätigkeit findest, um sowohl das Mutterschaftsgeld als auch das Elterngeld zu erhöhen. Nein, warum solltest du eine Abfindung erwarten? Wenn der Betrieb schließen muss, ist das kein Grund für eine Abfindung. Eine Abfindung kann man bei einem Auflösungsvertrag aushandeln. Wenn du einer Auflösung zustimmst, dann kann für dich eine Abfindung in Frage kommen. Dann verlierst du allerdings evtl den Anspruch auf ALG1.
MayMat
Gut das sind ja dann leider keine rosigen Aussichten, denn als schwangere Frau auf die schnelle eine neue Anstellung zu finden ist denkbar schwierig. Nur noch eine letzte Frage, warum wirkt sich eine anderweitige Tätigkeit auf das Elterngeld aus, wird doch dafür das Einkommen des letzen Jahres zur Bemessung herangezogen, oder bin ich da falsch informiert? Vielen Dank nochmal für die hilfreiche und schnelle Information, tolles Forum hier!
Dojii
Wenn du gekündigt wirst, bevor der Mutterschutz beginnt, hast du keine 12 vollen Monate mit Einkommen zusammen, das würde das Elterngeld massiv verringern, denn das errechnet sich aus den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes.
Mitglied inaktiv
Du musst nicht unbedingt eine unbefristete Anstellung finden die deiner Qualifikation entspricht. Eine befristete Aushilfstätigkeit wäre auch schon was. Und bestimmte Branchen suchen immer jemanden! Du darfst eben nicht so viel von der Tätigkeit erwarten. In der 11. SSW muss man den Bauch nicht sehen und du musst nicht sagen, dass du schwanger bist. Allerdings sollte es von vornherein eine Tätigkeit sein, die mit den mutterschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Jeder Monat in Arbeitslosigkeit verringert das Elterngeld bis zu 1/12, vorausgesetzt dein Einkommen ist nicht so hoch, dass du über dem Elterngeldhöchstsatz von ca. 1880 Euro liegst. Rechne das einfach mit dem Elterngeldrechner nach. Wenn Geld keine Rolle spielt, dann genieß einfach deine Schwangerschaft.
Hallo, der AG kann beim Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Dann sind Sie arbeitslos. Melden Sie sich, sobald die Kündigung da ist, bei der Agentur f Arbeit. Schon wegen der KK. Liebe Grüße NB
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