Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsbedingter Arbeitsplatzwechsel nach Elternzeit, zumutbarer Arbeitsweg

Frage: Betriebsbedingter Arbeitsplatzwechsel nach Elternzeit, zumutbarer Arbeitsweg

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrter Frau Bader, seit 01.04.07 bin ich bei meinem Arbeitgeber als angestellte Innendienstmitarbeiterin in Vollzeit beschäftigt. Seit dem 20.05.09 befinde ich mich mit meinem ersten Kind in Elternzeit, die ich für ein Jahr angezeigt habe. Über eine große Firma war ich in einer Niederlassung beschäftigt, die nun zu einem Vertriebsbüro degradiert wurde, in der bei derzeit 20 selbstständigen Mitarbeitern angeblich keine Innendienstmitarbeiterin mehr benötigt wird (Hinweis: bis zum Ende meiner Elternzeit ist dort aber meine Vertretung vollzeit beschäftigt), da die Innendiensttätigkeit nun überwiegend in eine andere Niederlassung verlegt wurde. Wie mir der Personalchef der Zentrale mitteilte, könne ich in die neue Niederlassung wechseln, die für mich 178 km entfernt wäre (Strecke mit PKW - Dauer 1:46 h Hauptautobahn mit tlws. Dauerstau, Strecke mit Bahn - schnellste Verbindung 2:43 h Abfahrt Wohnort 5:00 h morgens). Wenn ich in dem Vertriebsbüro teilzeit arbeiten wolle, (was jedoch nicht angeboten wurde, da nicht feststeht, ob jemand gebraucht werde), wäre ich nicht mehr über meine Firma beschäftigt, sondern müsse mich vom selbstständigen Vertriebsleiter anstellen lassen, meine Firma würde diesen Vertriebsleiter dann einen Zuschuss zahlen. Wie sieht es hier arbeitsrechtlich aus? Muss ich die Stelle in der neuen Niederlassung annehmen? Ist der genannte Arbeitsweg mit einem 1jährigen Kind zumutbar, wenn der Ehegatte ebenfalls Vollzeit arbeitet und ein Umzug aufgrund fester Tätigkeit nicht möglich ist? Über eine Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar. Im Voraus vielen lieben Dank. naciente


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es kommt auf den Arbeitsvertrag an 2. Wenn betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen ist, warum Ihre Stelle abgebaut wird, darf der AG Sie uU versetzetn - dann bleibt nur die Beendigung des Vertrages Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, tja... so ein langer Arbeitsweg ist sicher nicht zumutbar. Es hat außer Dir ja sicher auch andere MA betroffen, wie wurde es bei denen gehandhabt? Es gibt ja einen Betriebsrat, es gab doch sicher Regelungen damals bei den Umstrukturierungen. Ich denke, ich kenne deine Branche und da sind die Betriebsräte/Gewerkschaften i. d. R. recht stark. BTW: solltest Du Dich bei dem Vertriebsleiter anstellen lassen, hätte das garvierende Änderungen für Dich gg. einem Konzern wie voher. Mehr gerne per PN. Viele Grüße Désirée


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