Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, bei einem vertraglich festgesetzten Arbeitsort werde ich eine betriebsbedingte kündigung erhalten, nachdem ich nach umstrukturierungen zwei arbeitsplätze 300 km weit weg ausgeschlagen habe. kann ich mich mit der fortzahlung meines gehaltes unter freistellung bis zum kündigungsdatum plus einer minimalen abfindung zurfrieden geben? könnte der arbeitgeber auch fristlos kündigen ohne lohnfortzahlung bzw. einhaltung der vertraglichen kündigungsfrist, da ich zwei mehr oder vielleicht auch weniger ernst gemeinte weit weg gelegene angebote ausgeschlagen habe? mein arbeitsort ist explizit aufgeführt. was hätte denn schlimmstenfalls vom arbeitgeber kommen können? oder wäre eine kündigungsschutzklage besser geweseb? danke.
Hallo, hier geht es nur um r-u-b. Ich kann IHnen nur entgeltlich unter meiner E-Mail helfen. Gruß, NB
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