Linainck
Hallo Frau Bader, ich bin in der 12. Woche und werde ein Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Betrieb wird aus Altersgründen schließen, es ist noch nicht genau abzusehen wann, evtl Ende August. Jetzt mach ich mir natürlich Gedanken, von wem bekomme ich mein Gekd weiter bezahlt? Das Arbeitsamt meinte die wären für mich nur zuständig wenn ich ein Teil Beschäftigungsverbot hätte und sie mich weiter vermitteln könnten. Aber ich bekomme ein komplettes Beschäftigungsverbot. Viele Grüße S.Ritter
Hallo, Für die Kündigung bedarf es der Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei einem BV kommt es darauf an, von wem es kommt und was es umfasst. Bitte näher erläutern. Liebe Grüße NB
KielSprotte
BV ausgesprochen vom AG oder FA?
Mitglied inaktiv
Wenn das BV vom Arzt kommt, hat das Amt Recht. Du bist nicht vermittelbar.
Berlin!
Sieh' zu, dass Dich Dein AG ins BV schickt und nicht Deine Ärztin. Hintergrund: du bist nur dann vermittelbar und hast Anspruch auf ALG1, wenn du auch arbeiten kannst (eben an einem anderen Arbeitsplatz). Du kannst aber nicht arbeiten, wenn Dir das Deine Ärztin komplett "untersagt". Aber Achtung: auch diese Kündigung solltest du überprüfen lassen (gerichtlich innerhalb Ausschlußfrist von 3 Wochen). Eine Kündigung wegen Betriebsstillegung ist häufig angreifbar.
Linainck
Da BV würde vom Arzt kommen. Jetzt habe ich mit der Krankenkasse telefoniert, was das Arbeitsamt mir geraten hat,da die sagten die Krankenkasse wäre dann für mich verantwortlich, diese sagen aber das ich kein Geld bekommen würde, das mir nix zahlen. Ich müsste mich dann über meinen Mann kranken versichern und erhalte kein Geld. Ich verzweifle grad
Linainck
Die Zustimmung des Gewerveamtes werden die durch bekommen, da es eine Schließung aus gesundheitlichen Gründen sein wird.
Linainck
Ob ich ein volles oder ein Teil BV bekomme weiß ich noch nicht. Was macht das dann für Unterschiede? Ich weiß nur das bei einem Teil BV das Arbeitsamt mich versucht weiter zu vermitteln... Und diese dann wiederum für mich verantwortlich wären.
Linainck
Bei einem Teilbeschäftigungsverbot bekommt da auch volles Gehalt,wenn man anderweitig nicht beschäftigt werden kann?
mellomania
Gründe sind, sorichtvdas bv der gyn aus und du hast die Gründe auch nach Schließung noch, daher nicht vermittelbar. Bei Gründen für den Arbeitsplatz spricht es der AG aus. Wenn Arbeitsplatz weg, Gründe we, vermittelbar. Muss aber seine Richtigkeit haben, wer es ausspricht. Du kannst nicht mitentscheiden und zu deinem Vorteil handeln.
Mitglied inaktiv
Wenn der Arzt ein komplett BV ausspricht weil eben med Gründe vorliegen, bist du beim Arbeitsamt unvermittelbar. In welche Arbeit sollen sie dich vermitteln. Ein AG kann ein BV nur aussprechen, wenn er keine mutterschutzkonforme Arbeit hat. Auch wenn es nur für paar Stunden ist. Über die restliche Zeit spricht er dann ein BV aus. Bezahlung aber für voll
Bone
Lasse dich vom Arzt krank schreiben oder er soll ein zeitlich befristetes BV ausstellen. Bv darf nicht über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus laufen. Noch besser, der AG stellt das BV aus.
Linainck
Bekommt man denn bei dem Teil BV volles Gehalt weiter?
Linainck
Achso befristet das heißt ich könnte mit dem Arzt sprechen das er mich erstmal nur bis August aus dem Verkehr zieht.
Mitglied inaktiv
Ist aber schwer nachzuvollziehen wenn das BV befristet wird bis zufällig der Vertrag endet... Liegen dann die Gründe für ein BV nicht mehr vor Bei einem befristeten BV muss dein AG zahlen, auch wenn du nur 4 h arbeiten darfst. Du kriegst Lohn für 8 h und arbeitest nur 4 h. Den Lohn über die fehlenden 4 h bekommt der AG über die Umlage der KK erstattet
Mitglied inaktiv
Beim Amt gibt es nur über die Stunden Geld wie du auch arbeiten könntest Und Achtung..... ALG1 zählt nicht für das Elterngeld, da es eine Lohnersatzleistung ist
Bone
Arzt kann theoretisch ein BV wegen Mobbing ausstellen. Endet der AV, endet der Grund des BV. Ist hier nicht der Fall, wäre aber ein Fall für ein befristetes BV vom Arzt. Ja, bei einem BV gibt es volles Geld. Bei AU erst Lohnfortzahlung für 6 Wochen, dann Krankengeld. Liegt der Grund für die AU alleine an der Schwangerschaft und bescheinigt der Arzt das, kann der Zeitraum Krankengeld bei der Berechnung des EG ausgeklammert werden. Sonst wird Krankemgeld, wie ALG1, mit 0 € beim EG berücksichtigt.
mellomania
Bv Grund erfinden? Krasse Ansicht. Mobbing von heute auf morgen, ohne dass es da is, ohne dass der AG eine chance hätte die situation zu ändern wäre sie da, grenzt schon an betrug!!
Bone
Lesen sollte helfen. Wo schreibe ich das sie etwas erfinden soll? Ich schreibe sogar extra, daß es in diesem Fall nicht so ist. Sondern das es lediglich ein Beispiel ist. Für ein befristetes BV.
cube
Ist deine Schwangerschaft denn tatsächlich so gefährdet durch jedwede Arbeit? (Oder hat der Arzt dir sozusagen eines angeboten ohne echten Grund). Wenn ja, dann ist das natürlich extrem blöd für dich - denn ein BV vom Arzt heißt automatisch, dass du nicht vermittelbar bist und damit ist das Arbeitsamt raus. Aber es würde ja deinem bzw. dem Schutz deines Babies gelten und dann müsstest du da wohl durch. Es gibt ja auch noch einen Partner nehme ich an, der dann finanziell für dich mitverantwortlich sein könnte/sollte. Stellt der AG das BV aus, bezieht es sich eben nur auf dieTätigkeiten in diesem Betrieb - bei Schließung wärest du im Anschluss erst mal wieder vermittelbar und würdest ALG beziehen können. Du schreibst, evt. im August - es könnte aber auch sein, dass der Betreib noch länger geöffnet ist. Evt. hast du Glück, und die Schließung erfolgt erst zum Mutterschutz. Letztendlich musst du für dich entscheiden, ob das ärztliche BV tatsächlich ein zwingend notwendiges ist oder ob du es nur gerne haben würdest. Ob du das mögliche finanzielle Risiko eines BV´s zum Schutz von Mutter & Kind Kauf nehmen musst - oder ob es evt. doch gar nicht notwendig wäre und du in den "sauern Apfel" beißt und weiter arbeiten gehst.
Feuerschweifin
Diese Problematik wird mMn leider gesetzlich nicht ausreichend gewürdigt. Es ist nun so: Wenn du ein ärztliches BV erhältst, bedeutet das, dass du grundsätzlich nicht arbeiten kannst, nirgendwo. Tust du es doch, riskierst du deine und/oder die Gesundheit deines Kindes. Da ich davon ausgehe, dass du das nicht möchtest, hast du doch gar keine andere Wahl, als in Kauf zu nehmen, dass du nach Betriebschließung kein Gehalt mehr bekommst und auch kein ALG1. Es ist ja aber nicht so, dass du mittellos dastehen würdest, in dieser Zeit würde dann dein Partner/Vater des Kindes für dich aufkommen, und wenn das nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu gewährleisten, hast du Anspruch auf ALG2 zur Überbrückung. Klar, das ist alles nicht schön, aber doch allemal besser als deine Gesundheit/die des Kindes zu gefährden.
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