Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

betriebsbedingte Kündigung

Frage: betriebsbedingte Kündigung

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Guten Abend, am 29.10.01 bekam ich von meinem AG die betriebsbedingte Kündigung wegen Umsatzrückgang. Jetzt habe ich mitbekommen, daß zwei Kollegen aus einer anderen Niederlassung, die ebenso betroffen sind, wegen Ihrer Kündigungen zum Anwalt gegangen sind und vermutlich noch eine Abfindung bekommen. Ich habe im Februar 2000 die Stelle angetreten, war jedoch von Nov.-Mai in Mutterschutz und EU, wegen des Arbeitsberges bin ich jedoch seit Juni wieder in die Fa allerdings eben nur noch 30 Stunden (obw. Kind 12/00 kam, beantragt hatte ich jedoch ein halbes Jahr EU. Da es bei uns momentan finanziell absolut katastrophal aussieht, würde ich gerne wissen, ob ich eventuell auch Aussichten auf eine Abfindung habe, ich diese ggf. noch einklagen kann und wie hoch sie ev. ausfallen könnte. Danke im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sunny, wenn Sie nicht mehr im EU sind, gelten keine Sonderregeln mehr. Sie können klagen, wenn Sie meinen, das gegen die soziale Auswahl verstoßen wurde. Die Abfindung beträgt nach der FAustformel ein Gehalt pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Gruß, NB


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