hallo frau bader! sie haben mir vorhin auf meine frage wegen des anspruchs auf einen minijob in der elternzeit geantwortet- danke schonmal! was sind das für betriebliche gründe, die ein arbeitgeber von dieser pflicht entbinden? mfg, christiane gust
Mitglied inaktiv - 18.11.2003, 12:23