Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt Berechnung

Frage: Betreuungsunterhalt Berechnung

coconutbaby1121

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe direkt vor der SS ca. 2000€ Netto verdient. Davor im 12-Monats-Durschnitt allerdings nur ca. 1700€. Jetzt erhalte ich 1085€ Elterngeld und UV für meine Große 232€. Zählt UV zu meinem Einkommen dazu? Was hat mein vorheriger Verdienst (vor der SS) überhaupt für ne Bedeutung? Spielt am Ende bei der Berechnung doch keine Rolle oder? Mein Ex verdient ca. 2500 € (mal mehr mal weniger). Unser Sohn ist 3 Monate. Die große Tochter ist aus einer vorherigen Beziehung. Von den 2500 € müsste man ja Fahrtkosten zur Arbeit abziehen (sagen wir mal ca. 200€), damit läge er in der 3 Stufe der Düsseldorfer Tabelle, also 436€ (436-109,50€ (hälftiges Kindergeld)=326,50€ was er für den kleinen an Unterhalt zahlen müsste. Für den Betreuungsunterhalt ist die Differenz unser beiden Einkommen relevant, davon muss er mir 45% Betreuungsu. bezahlen. (Die jetzige Differenz oder die Differenz vor meiner Schwangerschaft?) Also von seinem Einkommen 2500€ Lohn - 200€ Fahrtkosten - 326,50 Kindesunterhalt =1973,50 € Muss man als mein Einkommen jetzt - nur 1085€ Elterngeld oder - 1085 + 232 UV für die Große + 326,50 für den Kleinen abziehen? Ich hoffe auf Ersteres: 1973,50-1085=888,50 45% von 888,50 = 400€ Betreuungsunterhalt für mich. Damit hätte mein Ex noch 1573,50€ für sich und liegt über dem Selbstbehalt von 1280€. Ich hätte: 1085€ Elterngeld + 438€ Kindergeld + 232 UV + 326,50 Kindesunterhalt für den Kleinen + 400€ Betreuungsunterhalt = 2481 € Stimmt das so? Oder zählt Kindesunterhalt zu meinem Einkommen dazu? Dann wäre unsere Differenz ja nur 330€ davon 45% macht 148,50€ Betreuungsunterhalt… Dann hätte ich 2230€ für mich und 2 Kinder. Ich steh grad völlig auf dem Schlauch wenn ich mir das selbst so anschaue… hoffe Sie können mir halbwegs folgen. Und mir sagen wie die richtige Berechnung wäre. Wir waren nicht verheiratet haben aber sechs Jahre zusammen gelebt. Vorab schonmal tausend Dank!!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist mir nicht möglich Unterhalt zu berechnen, das würde das Forum sprengen. Gerne können Sie mir eine E-Mail schicken und ich berechne Ihnen entgeltlich den Unterhalt. Liebe Grüße NB


cube

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Kann nur von einem Fachanwalt vor Ort berechnet werden. Es gibt für Betreuungsunterhalt keine Tabelle wie zB für Kindesunterhalt. Daher: such dir einen Anwalt vor Ort und lass dich dort beraten. Wie du siehst, fängt es schon damit an, dass EG kein Einkommen ist, Kindesunterhalt vorrangig behandelt wird usw. Von seinem Gehalt würden aber sicher nicht nur Fahrtkosten abzugsfähig sein. Davon abgesehen, kannst du ja nach zB 1 Jahr EZ auch wieder arbeiten gehen?


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