Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

betreuungsgeld, alg1 und 450€ job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: betreuungsgeld, alg1 und 450€ job

devilwretch

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Hallo habe folgendes Anliegen. Im Moment beziehe ich alg 1 und kriege ab diesem monat für meine jüngste tochter betreuungsgeld. dieses hab ich auch beim amt gemeldet. nun hab ich aber auch die Möglichkeit eine 450€ stelle anzunehmen und habe beim amt gefragt wie sich das nun.mit dem betreuungsgeld verhält. denn dieses wird ja eigentlich nicht angerechnet. Heute hab ich ne Emil von.meiner betreuerin bekommen das ich damit rechnen soll das mir dann das betreuungsgeld zusätzlich zum 450€ job angerechnet wird, wenn ich diesen ausübe. dürfen die das? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es ist egal, ob ein Elternteil oder beide berufstätig sind oder wie hoch ihr Einkommen ist. Es sei denn, Sie haben gemeinsam mehr als 500.000 Euro im Jahr zu versteuern. Dann müssen Sie auf die 100 Euro im Monat verzichten. 2. Sofern Sie arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, müssen Sie jede Art von Nebenbeschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden. Sie können auch als Arbeitslose/r einen Minijob ausüben, sofern Ihre Bemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dadurch nicht eingeschränkt werden und die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Liebe Grüße NB


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