Mitglied inaktiv
Hallo, wir wohnen in NRW. Meine Tochter wird im November nächsten Jahres 3. Wir haben sie, da ich ab da wieder Vollzeit arbeiten wollte, für 45 Stunden ab August in der Kita angemeldet. Der Platz ist noch nicht zugesagt. Nun bin ich wieder schwanger und das Kind wird voraussichtlich im Juni kommen. Nun ist es bei uns so, daß ich dann "nur" noch einen Anspruch auf 25 Betreungsstunden habe, da ich ja dann ab Mai zuhause bin. Nun die Frage: Gilt diese Kürzung ab Mutterschutz, ab Geburt, oder erst ab Ende Mutterschutz? Da ich ja bis Ende Mutterschutz noch normal angestellt bewertet werde, wäre diese Variante für mich logisch. Da ich spätestens nach 6 Monaten zumindest wieder Teilzeit arbeiten möchte (so wenigstens der Plan), müsste ich ja wieder mit der Kita auf 35 Stunden aufstocken, was die aber nur jährlich also für jedes Kitajahr festlegen. Also muss die Betreuungszeit schon im August feststehen. Deshalb die zweite Frage: Gibt es eine Art Sonderregelung, daß ich dann trotzdem 35 Stunden bewilligt bekomme, da ich den Platz ja zwar nicht sofort, aber dann doch ca. 6 Monate später brauche? Danke und viele Grüße
Hallo, laut Gesetz hat jeder einen Anspruch auf einen Halbtagesplatz - bei Bedarf mehr. Bedarf bedeutet, dass man selber das Kind nachmittags nicht hüten kann, da man nicht zuhause ist. Wenn viele Nachmittagsplätze da sind, wird das kein Problem geben. Wenn nicht, kann eben eine Mutter, die zuhause ist (Mutterschutz o EZ) nicht einen Platz blockieren, den jemand anderes dringender braucht. Also wird der Anspruch enden mit Beginn des Mutterschutzes. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Wir sind auch aus NRW und hier kann man die Stundenzahl frei wählen. Kenne einige Muttis, die mind 35 Stunden gebucht haben und als Hausfrau zu Hause sind.
Mitglied inaktiv
Kurz als Zusatzinfo: Derzeit ist meine Tochter schon in der Betreuung bei einer Tagesmutter. Deshalb die Frage nach dem Zeitpunkt der Kürzung.
Mitglied inaktiv
Ja, wie es scheint ist das von Kreis zu Kreis bzw. Stadt unterschiedlich. Verstehe ich auch nicht, warum das nicht einheitlich geregelt ist.
Mitglied inaktiv
Hallo, das hängt von der jeweiligen Kommune ab. Normaler Weise ist es so, dass mit Eintritt in den Mutterschutz die Betreuungszeit reduziert wird. Ob eine Aufstockung während des Kindergartenjahres möglich wäre, hängt ebenfalls von den örtlichen Gegebenheiten ab. Zumal sie ja derzeit noch nicht sicher sagen können, ob sie nach 6 Monaten wieder arbeiten gehen werden. Das hängt ja von vielen derzeit noch unsicheren Faktoren ab.
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