Mitglied inaktiv
Kind 6 jahre , der Vater hatte seit 4,5 Jahren keinen Umgang ( von sich aus) nun klagte er das Umgangsrecht ein und bekam den Betreuten Umgang. Das Kind hat den vater nun 1mal im rahmen des betreuten Umgangs wieder gesehen und verweigert seither wehement den weiteren Umgang. Ist seither auch sehr Verhaltensauffällig! Was kann die Kindsmutter tun damit das Kind nicht weiter zum Umgang gezwungen wird!! Jugendamt und Diakonie bestehen weiterhin auf den Umgang. Danke!!
Hallo, dagegen kann man nur etwas tun, wenn man beweisen kann, dass der Umgang dem Kindeswohl schadet - und das ist nur in wenigen Fällen der Fall. Vielleicht kann ein Kinderpsyologe ein Attest ausstellen? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
sich eine einstweilige verfügung beim familiegericht holen
Mitglied inaktiv
Hm, also einfach aufs Amtsgericht oder was?? erklär mal bitte kurz die Vorgehensweise!!
Mitglied inaktiv
Ich würde dringend zum Jugendamt / Diakonie und um ein Gespräch bitten! Es geht ja nicht darum, daß der Umgang gar nicht mehr stattfindet, sondern daß dein Sohn erst mal schwierigkeiten damit hat! was sagt denn Dein Sohn, warum das eine Mal schon so schrecklich war? Waren die Diakonie-MA im Raum oder sind die raus? Wie wurde dein Sohn darauf vorbereitet? Hat er vorher die Diakonie-MA (zur Vertrauensbildung) erst mal kennenlernen dürfen? Einfach so jetzt zum ASmtsgericht zu gehen ist schwierig, weil das Jugendamt das so sicher nicht prickelnd finden wird. Das JA gegen sich zu haben ist immer sehr schlecht, gerade vor Gericht! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Ähm, es geht nicht um meinen Sohn sondern um die tochter einer bekannten. Soweit ich weiß hat die Kleine vorher einmal den betreuer zu gesicht bekommen, also nix mit vertrauen aufbauen und so!!! Und wie sie mir vorhin sagte war das 1. Treffen also nur mit dem Betreuer noch ohne Vater. Nach dem letzten umgang vor 4,5 Jahren hatte die Kleine plötzlich Angst vor Hunden obwohl sie mit nem Hund bis dato aufgewachsen ist. Der KV hatte zu siesem zeitpunkt nen Hund. Seit diesem vorfall hat er aber die Kleine 4,5 Jahre eben nicht mehr geholt und auch sonst keinen Kontackt gehabt. Und die kleine sagt eben deutlich dass sie ihn nicht wieder sehen möchte!!
Mitglied inaktiv
Gegen den betreuten Umgang kannst du dich kaum wehren. Aber du kannst die Modalitäten vllt verändern, so wie schon jemand geschrieben hat. Kann das Kind den Betreuer erstmal daheim (also im vertrauten Umfeld) kennen lernen? Wo ist die Mutter während des Kontaktes? Weiß das Kind, dass die Mama nicht ganz weg geht? Lauter solche Feinheiten müssen vorher geklärt sein. Meine Erfahrung: Die JA-Leute sind dafür weder qualifiziert, noch ausgebildet, noch einfühlsam genug. Der Richter kann aber auch jemanden bestimmen, der den Umgang "überwacht" und koordiniert. Kennst du jemanden in eurer Gegend, der dafür qualifiziert ist? Das wäre noch so eine Idee. Es ganz verweigern wird, denke ich, irgendwann Konsequenzen haben. LG Annette
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