Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben.Ich habe eine fast 8 Monate alte Tochter,vom Kindsvater habe ich mich schon in der Schwangerschaft getrennt.Über das Gericht hat er sein Umgangsrecht eingeklagt,welches nun den Beschluss erwirkte das er 14tägig seine Tochter für 1 1/2 Stunden zum spazieren gehen haben darf.Beim ersten Besuchstag brachte er mir unsere Tochter nach 2 Minuten zurück,weil sie weinte.Zum Abschied meinte er noch mich beschimpfen zu müssen und das er das Sorgerecht haben will.Dies meldete ich auch dem JA,weil es hier um das Kind geht und nicht um persönliche Belange,die haben da nichts zu suchen.Zumal das JA anfangs für einen betreuten Umgang war,da es befürchtete das wir uns im Beisein des Kindes streiten würden.Beim zweiten Besuch hat er ihr angeblich sogar die Flasche gegeben und es klappte über die ganze Besuchszeit.Gestern war dann wieder Besuchstag und alles schien zu funktionieren.Nur muss ich im Nachhinein feststellen das er mir immer vermittelt das er alleine kommt und sich um die Kleine kümmert,aber dem ist nicht so.Bei jedem Besuch hat er Helfer dabei,erst war es die ganze Familie mit 4 Personen und nun die letzten beiden Male eine mir fremde Frau,welche meine Tochter versorgt und trägt.Es war die Vereinbarung seitens des Gerichts und auch des JA das er sich der kleinen ersteinmal nähert und sie Vertrauen bekommt,aber das ist nicht gegeben wenn ständig Fremde mit dabei sind.Er kann alleine gar nicht mit der Kleinen umgehen.Und ich merke auch das es für die Kleine anstrengend ist,immer auf Fremde zu stossen.Das stresst sie nur und nach jedem Besuchssamstag ist sie tagelang unruhig und wird auch nachts wieder wach.Ziel ist doch das er erstmal alleine ein Vertrauensverhältnis zum Kind aufbaut.Das JA sagt immer nur versuchen Sie es weiter,aber ich merke das es meiner Tochter nicht gut tut.Wie soll ich mich noch verhalten?
Hallo, bitte die Hinweise lesen u kurz u allgemein fragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
du wirst es schwer haben, nachzuweisen, daß einem 8monate alten kind die väterlichen besuche nicht guttun. du kannst immer wieder darauf hinweisen und ggf einen antrag auf betreuten umgang stellen, da ist aber dann auch ein fremder dabei. ich persönlich finde 3 stunden im monat viel zu wenig, wie sollen sich vater und kind aneinander gewöhnen? kann mir vorstellen, daß er selbst angst hat, etwas falsch zu machen und deswegen lieber jemanden mitnimmt.
Mitglied inaktiv
Er hatte eigentlich beantragt unsere Tochter jedes Wochenende zu sich zu nehmen.Das Gericht hat dann allerdings den Vergleich mit dem 14tägigem spazieren gehen beschlossen.Im Dezember sollen wir gemeinsam einen Termin beim JA machen,eben weil er die Kleine ja jedes komplette Wochenende haben möchte und natürlich auch die Weihnachtstage.Doch da habe ich meine Bedenken,denn er kann ja jetzt noch nichtmal 1 1/2 Stunden mit dem Kind alleine klarkommen.Und ich werde mein Kind bestimmt nicht mitgeben über das Wochenende,denn schließlich wohnen wir über 40Km auseinander und ich habe kein Auto,sodass ich schnell mein Kind holen könnte,zumal ich das Übernachten noch für viel zu früh halte.
Mitglied inaktiv
du wirst dich da mit hilfe des ja nochmal zusammensetzen müssen, daß da ein vernünftiger altersgerechter umgang stattfinden kann, der dir erlaubt, zu entspannen. ihr seid noch am anfang, das kind ist noch klein. zum wohle des kindes würde ich da ein bißchen auf den vater zugehen, denn so kann das in meinen augen nicht klappen, das ist viel zu wenig.....da wirst du dann immer ein schlechtes gefühl behalten. macht auch nicht glücklich.
Mitglied inaktiv
Das Problem ist ja viel komplexer und hat schon nach der Geburt angefangen.Als ich aus dem KH entlassen wurde habe ich ihm sämtliche Eckdaten zukommen lassen und ihm selbstverständlich angeboten das er die Kleine gerne in ca 1-2 Wochen besuchen kann,da ich noch mit den Nachwirkungen des Kaiserschnitts zu kämpfen hatte. Da fing der ganze Ärger ja schon an.Die Zeit war ihm zu lange und er ging direkt zum JA und zum Anwalt bezüglich Umgangsrecht,obwohl er bis dahin noch nichtmal die Vaterschaft anerkannt hatte,was er dann auch erst 2 Monate später gemacht hat. Selbstverständlich soll die Kleine Kontakt haben,aber der springende Punkt ist doch,das ich dafür Ehrlichkeit erwarte.Er gesteht sich nicht ein,das er nicht weiß wie mit ihr umzugehen,sondern vermittelt mir doch bei der Abholung das er sich alleine kümmert,aber in Wirklichkeit wird vorher irgendwo in der Nähe die Familie geparkt,damit diese seine Aufgaben erledigen kann.Und es ist doch so,das sich das Kind erstmal auf eine "neue"Person konzentrieren kann,eben damit sie das Vertrauen zu ihm bekommt.Wenn sie immer mit weiteren Fremden konfrontiert wird ist das eine absolute Überforderung für sie.
Mitglied inaktiv
Kann ich trotz gerichtlichen Beschluss ( 14 tägig 1 1/2 Stunden spazieren gehen),betreuten Umgang fordern,eben damit die Kleine nicht jedesmal mit Fremden konfrontiert wird?
Mitglied inaktiv
ich denke, mit hilfe eines anwaltes kannst du sicher den beschluss anfechten. oder schreib einfach so ans gericht, daß du das so nicht durchführen kannst/willst. der erzeuger meiner tochter hat handgeschriebene din a 5 zettel ans gericht geschrieben; hat auch gereicht.....
Mitglied inaktiv
Das Gericht habe ich schon informiert,bereits nach dem ersten Besuchstag,aber die nehmen sich dem nicht an.Die verweisen ans JA.Meine dortige Sachbearbeiterin steht auf dem Standpunkt,das es einen Beschluss gibt und dieser gehört ausgeführt.Mein Anwalt ist raus,eben weil dieser Beschluss existiert.Desswegen,langsam weiß ich nicht mehr wer überhaupt mal Stellung dazu bezieht und endlich mal einsieht das es ja ums Kind geht und da eine vernünftige Regelung getroffen werden sollte.
Mitglied inaktiv
also wenn du schon alles versucht hast, kämpfst du einen kampf gegen windmühlen ( ich hätte allerdings den anwalt angetrieben, arbeitet er gegen cash oder auf schein? ). mach dir mal für dich gedanken, ob es nicht tatsächlich besser wäre, den vater öfter mit einzubeziehen und ihm eine reelle chance zu geben. so wirst du nicht weiterkommen, es wird dir nicht gelingen, zu beweisen, daß ein säugling "durch den wind ist". in der umgangszeit darf er mit dem kind machen, was er will ( außer ihm schaden natürlich ).
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