Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich habe auch eine frage, was das besuchsrecht der großeltern angeht, (schwiegereltern), wie ist das wenn ich mit ihnen kein verhältnis habe und die aber trotzdem mein kind haben oder sehen wollen, gibt es da auch ein gesetz, weil sie meinten, daß sie dort halt mit allen mitteln soetwas wie ein sorgerecht oder so versuchen zu bekommen. Können die in so einer Art soetwas durchkriegen oder ist das meine sache das ich nicht will.
Liebe Rita, allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Rita, normalerweise haben die Großeltern nur ein Umgangsrecht, wenn das Kind längere Zeit mit ihnen in einem Haushalt gelebt haben. Bin zwar keine Rechtsexpertin, aber so weit ich weiß, hätten sie bei einer Klage keine Chancen. viele Grüße!!
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