Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine für mich sehr wichtige Frage: der Geb. meines Sohnes fällt auf einen Sonntag, allerdings kein Papasonntag. Er möchte seinen Sohn aber nun an dem Sonntag sehen. Hat er dazu das Recht? Vielen Dank.
Hallo, es gibt keine gesetzliche Regeulung dazu. Aber ichfinde, Sie gehen das Thema falsch an. Die Frage ist doch, ob das Kind einen Anspruch auf seinen Vater hat! Man sollte sich da gütlich einigen - entweder das Kind ist am Geburtstag stundenweise beim Vater oder am Vor-oder Folgetag oder am nächsten Wochenende. Das Kind hat mit elterlichen Problemen nichts zu tun. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Mein Ex-Mann hatte Umgangsrecht udn ich das Sorgerecht. Zu Geburtstagen haben wir das imemr so geregelt, daß am Tag des Geburtstages die Kinder immer zu hause bei mir waren und am Tag danach oder später bei ihm - egal ob Papa-Wochenende oder nicht. Ich denke so etwas sollte man untereinander klären den Kindern zu Liebe. Warum sollte man immer an den Papa-Tagen festhalten? Mal paßts dir anders besser und mal ihm also würd ichs locker handhaben. Klappt bei mir schon ca. 10Jahre, der Anfang war schwerer aber als die Wogen sich geglättet hatten konnte man so etwas gut klären. Kerstin
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