katarina1983
Sehr geehrte Frau Bader, mein Exmann zahlt monatlich den Unterhalt für unseren gemensamen Sohn, der 8 Jahre alt ist, in Höhe von 309, 00 Euro. Vor einem Monat hat er ein Kind bekommen. Mein Exmann ist momentan nicht verheiratet. Ob er jetzt weniger Unterhalt an seinen Sohn zahlen muss? Und wieviel soll er dann zahlen? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Katja
Hallo, das kommt darauf an, wieviel er verdient. Bei zwei Kindern ändert es sich ansonsten etwas (weil in der Düsseldorfer Tabelle anders abgelesen wird). Einfach ändern kann er das nicht, wenn es einen Titel (Gerichtsurteil o Urkunde im JA) gibt. Liebe Grüße NB
Pamo
Falls ein Unterhaltstitel existiert, muss er weiterhin den darauf genannten Betrag zahlen bis der Titel geändert wurde. Die Anpassung des Titels ist Sache des Unterhaltspflichtigen, also nicht dein Problem. Möglicherweise muss er dann wirklich weniger zahlen, nämlich wenn sein Einkommen gering ist.
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