Anamartinez
Sehr geehrte Frau Bader, nach einer zweiwöchigen AU im Januar, bekam ich am 2.2.22 ein individuelles BV durch meine Gynäkologin. Das Problem ist nun, dass mein Arbeitsvertrag am 8.4.22 endet und ich nicht weiß, wer weiterhin für meine Lohnfortzahlung zuständig ist. Ich war bisher in Vollzeit an einem Gymnasium beschäftigt, nur leider wurde der Vertrag durch das BV nicht verlängert. Wäre ich nicht schwanger, würde ich definitiv noch einen Anschlussvertrag erhalten. Jetzt ist es natürlich ein großer Nachteil für mich, was Schwangeren eigentlich nicht passieren darf. Die Agentur für Arbeit verwies mich an meine Krankenkasse. Diese möchte jetzt jedoch eine Krankschreibung. Ich habe allerdings nur das BV und meine Gynäkologin möchte es definitiv nicht zurücknehmen. Was mache ich jetzt? Es kann doch nicht sein, dass mir in diesem Fall nichts zusteht?! Vielen Dank und herzliche Grüße Ana
Hallo, einen Anspruch auf Verlängerung gibt es nicht. Das indiv. BV (warum keines vom AG?) wird hier zum Boomerang. Damit stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und haben keinen Anspruch auf Leistung. Und wenn es 2 Tage vorher zurückgenommen wird, wie hier jemand vorgeschlagen hat, halte ich das für noch fragwürdiger. Das kann die FA nicht tun, ohne Ärger mit der KK befürchten zu müssen. Liebe Grüße NB
cube
Du hast keinen Job mehr, also auch keinen Lohn/Gehalt, der im BV weiter gezahlt werden müsste. Die KK zahlt kein BV - sie erstattet dem AG die Gehaltszahlung. Da du aber kein Gehalt mehr bekommst/keinen AG hast ... Mit individuellem BV bist du aber auch nicht vermittelbar - das heißt, ALG fällt auch weg. Ich verstehe deine Gynäkologin nicht! Warum stellt sie dir ein BV aus bei einen Vertrag, der 2 Tage später endet? Ich glaube aber nicht, dass ein Vertrag, der bis 2 Tage vor Vertragsende nicht verlängert wurde, ohne das BV plötzlich doch verlängert worden wäre. Deswegen versteh ich erst recht nicht, warum die Gyn ein BV ausspricht, dass dich jetzt im Grunde von allen Lohnersatzleistungen ausschließt.
Berlin!
Aber auch da stellt sich die Frage, warum 2 Monate vor Vertragende nicht schon die Verlängerung des Vertrages zumindest halbwegs durch war. Als was arbeitest Du denn? Ansonsten verstehe ich einiges nicht. Du warst erst AU? Und bist dann nicht mehr AU gewesen und dann ins BV? Warum?
KielSprotte
Wie kommst du auf 2 Tage - es sind 2 Monate. AP: da hast du jetzt die Popo-Karte, weil sich deine Gyn in Sachen eingemischt hat, die sie nicht so wirklich was angehen. Wenn du nicht arbeitsfähig bist, muss sie dich krankschreiben. Wenn du arbeitsfähig bist, ist dein AG für die Gefährdungsbeurteilung und ein evtl. BV zuständig. Von der KK würde es im Falle einer Krankschreibung Krankengeld geben - da du aber offenbar nicht krank bist........ Für die Agentur für Arbeit bist du wg. dem BV nicht vermittelbar und somit vom ALG1 ausgeschlossen.
cube
Aber auch dann bin ich da bei dir: idR ist eine Verlängerung dann dennoch schon durch/besprochen. Und auch eine AU, die dann plötzlich hinfällig ist und durch ein BV ersetzt wird ... an die AP: Ein befristeter Vertrag muss halt aber auch bei Schwangerschaft nicht verlängert werden. Der AG handelt hier tatsächlich ja nicht im Sinne einer Benachteiligung von Schwangeren. Die Benachteiligung entsteht eigentlich durch das BV. Wäre die AU weitergelaufen, hättest du - meines Wissens nach - auch nach Ende des Vertrages weiterhin Anspruch auf KG. Was deutlich besser wäre als die jetzt eintretende Situation.
Suomi
Du kannst Sozialhilfe beantragen. Außerdem sollte der Vater des Kindes Dich doch auch unterstützen?
Mitglied inaktiv
Da stellt sich echt die Frage warum man sich ein BV ausstellen lässt, ohne das der Folgevertrag sicher ist. So hat das Arbeitsamt recht und die Krankenkasse auch.
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