Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Anna.se30

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Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin op-Schwester und arbeite in einer kleinen privat Klinik in der ich denke dass mein Arbeitgeber sich nicht so richtig mit dem ganzen Thema auskennt. Ich komme ins Beschäftigungsverbot, das ist klar. Noch bin ich krankgeschrieben aber werde diese Woche noch zu meiner Chefin gehen. Meine Frage: ich habe Rufdienste, Wochenende und Nachtzulagen etc. Werden diese Zulagen auch im Gehalt berücksichtigt? Was ich im Internet gefunden habe deutet daraufhin, aber ich würde es gerne nochmal von ihnen hören :) Ich würde das Gehalt gern vorher selbst ausrechnen dass ich dann darüber mit meiner Chefin reden kann. Es wären dann ja die Monate Januar Dezember und November. Februar zählt ja nicht da in diesem Monat die SS festgestellt worden ist oder? Ich habe allerdings Weihnachtsgeld bekommen, dieses rechne ich natürlich nicht mit ein. Gehe ich vom Brutto oder netto Gehalt aus? Vielen Dank schon mal im Voraus :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG ermittelt den Schnitt der letzten 3 Mo. vor der Geburt (netto) inkl. aller Zulagen. Sonst hätten Sie ja einen Nachteil. Liebe Grüße NB


mellomania

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die chefin muss eine gefährdungsbeurteilung machen. wenn aus dieser hervorgeht, dass keine ersatztätigkeiten zugewiesen werden können, spricht sie das bv aus. du erhältst den durchschnitt der letzten drei monate. die Zulagen musst du aber versteuern. für ein bv aber musst du völlig arbeitsfähig sein. solange du krankgeschrieben bist, ist keine ausstellung eines bv möglich. du kannst mit deiner chefin nicht über das gehalt sprechen. diese aussage verstehe ich nicht. da gibt es keinen verhandlungsspielraum. die chefin hat auch die möglichkeit sich ans gewerbeaufsichtsamt zu wenden. das ist ihre aufgabe, wenn sie sich nicht auskent.


Anna.se30

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Nichts was du geschrieben hast, ist eine Antwort auf meine Frage die an Frau Bader gestellt war. Ich bekomme das Bv das ist klar, haben andere vor mir auch da es kein alternativ Arbeitsplatz gibt. Ich möchte auch nicht mit ihr verhandeln, das meinte ich überhaupt nicht. Mir ging es nur daraum ob die Zulagen genau so mit reingerechnet werden zum Durchschnittsbrutto.


misses-cat

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Die Zulagen werden mit berechnet aber sie werden versteuert( das wirkt sich allerdings positiv aufs elterngeld aus da unversteuerte Zulagen dabei nicht berücksichtigt werden)


Berlin!

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Die haben den Standardsatz mit der Gefährdungsbeurteilung als Formatvorlage abgespeichert und halten ein BV erstmal für bezahlten Urlaub, die Schwangere kann ja immer auch was anderes machen. Du musst Dich sicher nicht dafür rechtfertigen, dass Du einen Arbeitsplatz hast, der nunmal in ein BV führt, wenn Du schwanger bist. Das hier beantwortet deine Frage (ohne ungefragte und inkompetente Ratschläge ;-) ) "Schwangere haben trotz Beschäftigungsverboten Anrecht auf einen Vergütungsausgleich. Dies ist mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Hierzu gehören neben der Fortzahlung der Grundvergütung auch die Zahlung eines Aufschlages ermittelt aus den unständigen Entgeltbestandteilen, wie Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsvergütung, Zulagen, Zeitzuschläge, Überstundenvergütung und vermögenswirksamen Leistungen." Quelle: https://www.marburger-bund.de/niedersachsen/meldungen/schwangerschaft-verguetung-im-mutterschutz Es gibt im Netz auch Gehaltsrechner speziell für das BV (bitte einfach googlen). dann kannst Du rechnen und gut vorbereitet in das Gespräch mit Deiner Chefin gehen. Ich finde es ziemlich gut, dass Du Dich vorbereitest. Vielleicht ist ja auch das Lohnbüro ein guter Ansprechpartner, Deine Chefin wird den Lohn vermutlich nicht selbst rechnen ;-) Alles Gute!


mellomania

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sie schreibt die chefin kennt sich nicht aus. ich schreibe, was die chefin machen sollte um das bv auszusprechen. berlin-foren-wichtigmachpolizei kommt dazu. und jetzt? ihre frage war ob die zuschläge reinfließen, ja tun sie, wurde beantwortet. danke für deinen sinnlospost :-) was an meiner sachlichen, wertfreien, auskunft inkompetent war, egal. toll dass es dich gibt berlin! es gibt halt leute, die können nicht lesen, wie die AP und du. aber sei es drum. :-)


Berlin!

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Funfact: Selbst die AP hat Dir schon gesagt, dass Du ihre Frage null beantwortet hast. Und da hat sie recht. Triggert dich eigentlich alleine das Wort Beschäftigungsverbot schon so sehr? ist das pathologisch? Du hast Dir ja sogar einen zweitnick zugelegt, um dir dann selbst Beifall zu klatschen :-))) Richtige Antworten sind bei Dir dennoch selten. Dir, bei denen Du komplett daneben liegst sind nicht selten.


mellomania

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ohne dich wären alle dumm! erneut: lass mich einfach in ruhe. danke. dich triggert was ganz anderes. es haben alle anderen recht, du weißt alles besser, bravo! chapeau! und jetzt, lass es. du kannst dich genauso schlecht ausdrücken wie die AP. :-) das ist euer problem


Anna.se30

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Ich habe dank Berlin kein Problem mehr, danke an dieser Stelle :) Versteh nicht wie man sich wegen einer Frage so aufregen kann und so überheblich und unfreundlich sein kann in einem Forum. Aber ist ja jetzt unwichtig, danke für eure Zeit :)


peekaboo

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Aber es wurde in keinster Weise unfreundlich geantwortet! Es war ein Hinweis, dass ein Beschäftigungsverbot nicht als "Da kann ich machen was ich will" gilt. Alle anderen Fragen wurden beantwortet, und werden sich auch so von Fr. Bader bestätigt. Dir noch eine schöne Kugelzeit. LG Peeka


Anna.se30

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Ich persönlich fand sie nicht nett. Ich habe in keinem Fall gemeint dass ich tun will was ich will, sondern nur dass ich sicher gehen will was mir zu steht und vorbereitet in das Gespräch gehen will. Wurde wohl so nicht verstanden. Aber ist ja jetzt auch unwichtig. Trotzdem Dankeschön:)


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